Düsseldorf (dpa/lnw). Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum rückwirkend ab Jahresbeginn 2022 mit bis zu 10.000 Euro im Einzelfall. Das geht aus Eckpunkten für das 400 Millionen Euro umfassende Förderprogramm hervor, die die Koalitionspartner CDU und FDP am Dienstag in Düsseldorf vorstellten. Demnach sind ein Fördersatz von 2 Prozent und eine Deckelung der Fördersumme ab einem Kaufpreis von 500.000 Euro vorgesehen.
Förderung nur für Privatpersonen
Gefördert werden der Erwerb von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und der Erwerb von Grundstücken für den Neubau des selbstgenutzten Eigenheims. Bei den Käufern muss sich um Personen handeln, sogenannten natürlichen Personen. Juristische Personen wie Gesellschaften oder Firmen sollen hingegen nicht in den Genuss der Landesförderung kommen.
Dem Vernehmen nach soll die entsprechende Förderrichtlinie in den Osterferien veröffentlicht werden. Ab dann seien Anträge möglich.
