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Pensionskassen: Nicht voreilig kündigen

Verbraucherzentralen informieren verunsicherte Sparer mit betrieblicher Altersvorsorge.

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Frau bedient Smartphone und Notebook, daneben Unterlagen, Taschenrechner und Stift. Bild: IMAGO / ingimage

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Berlin (mjj) Die Verbraucherzentralen raten in einer heute veröffentlichten Meldung, die Nachrichten über den kritischen Zustand einiger Pensionskassen nicht zum Anlass zu nehmen, Betriebsrenten zu kündigen. In der letzten Woche hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in ungewöhnlich offenen Worten Pensionskassen dazu ermahnt, sich rechtzeitig Unterstützung bei ihren Trägern beziehungsweise Aktionären zu sichern. Hintergrund ist die Niedrigzinsphase, die es Anbietern zunehmend schwer macht, gegebene Rentenzusagen zu erwirtschaften. Die BaFin hatte mitgeteilt, dass sie jede dritte Pensionskasse unter verschärfte Beobachtung gestellt habe. 

Zur Not müssen Arbeitgeber oder Protektor einspringen

Komme es zu Leistungseinschränkungen seitens einer Pensionskasse, müsse der Arbeitgeber für zugesagte Leistungen aus einer Betriebsrente einstehen und die Differenz zahlen, so die Verbraucherzentralen: "Im Zweifel ist dies jedoch von Ihrer individuellen Vertragsgestaltung, der Zulässigkeit von Vertragsänderungen sowie der Liquidität Ihres Arbeitgebers abhängig".

Sollte der Arbeitgeber in der Zwischenzeit zahlungsunfähig sein, springt unter Umständen der Sicherungsfonds für Lebensversicherungen (Protektor) ein. Doch längst nicht alle Einrichtungen sind dort Mitglied. 

Die Verbraucherzentralen raten Sparern die Situation zum Anlass zu nehmen, ihre gesamte Altersvorsorge auf den Prüfstand zu stellen und bieten dabei ihre Hilfe an. 


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