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Privatinsolvenz: Experten fordern kürzeren Schufa-Eintrag

Schufa-Einträge sind oft ein Stolperstein bei der Wohnungssuche oder bei Vertragsabschlüssen. Rechtsexperten fordern eine Verkürzung auf ein Jahr.

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Kleines Kind mit Fünf- und Zehn-Euro-Scheinen. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Frankfurt/Main (dpa). Rechtsexperten fordern bei der aktuellen Reform des Insolvenzrechts, den Schufa-Eintrag nach dem Ende einer Privatpleite von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. „Der lange Schufa-Eintrag benachteiligt Verbraucher, die ein Insolvenzverfahren hinter sich gebracht haben“, sagte Fachanwalt Kai Henning. „Bei einer Wohnungssuche, bei der heute eine Schufa-Auskunft üblich ist, scheiden sie sofort aus. Schwierigkeiten gibt es auch beim Abschluss beispielsweise von Handy-Verträgen“, sagte ein Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltverein.

Reform des Insolvenzrechts: Restschulden schneller loswerden

Verbraucher sollen nach einer Entscheidung des Kabinetts bei einer Pleite rascher von ihren Restschulden befreit werden. Das Verfahren soll künftig noch drei statt bisher im Regelfall sechs Jahre dauern. Diese Verkürzung war bisher nur möglich, wenn die Schuldner alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen der Insolvenzgläubiger beglichen hatten. Diese Voraussetzungen fallen nun weg. Im September soll sich der Bundestag mit der Reform befassen.

„Wir hoffen, dass vor allem dieser Punkt im parlamentarischen Verfahren geändert wird“, sagte Henning. „Der Schufa-Eintrag von wohl weiterhin drei Jahren widerspricht dem Sinn des Gesetzes, dessen Ziel eine rasche Integration der Betroffenen ins Wirtschaftsleben ist.“

Die Verkürzung bei der Befreiung von der Restschuld soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die vom 1. Oktober an beantragt werden. Sie wird bis Mitte 2025 befristet und erprobt. Bei Selbstständigen gilt die Befristung Henning zufolge nicht. Er sieht darin eine Diskriminierung von Verbrauchern.

Corona wirkt sich bisher wenig auf Verbraucherinsolvenzen aus

Auch die Wirtschaftsauskunftei Creditreform sieht bislang bei den Verbraucherinsolvenzen kaum einen Effekt der Corona-Krise. Die Zahl der Privatpleiten verringerte sich in den ersten sechs Monaten weiter, um 6,4 Prozent auf 30.800. Trotz steigender Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit erwartet Creditreform im zweiten Halbjahr keine dramatische Änderung der Situation. Es sei ein langer Leidensweg, bis ein überschuldeter Verbraucher tatsächlich ins Insolvenzverfahren komme.

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