Ihre-Vorsorge Logo

Prozesskosten für Unterhaltsstreit steuerlich absetzbar

Wer Unterhalt empfängt und diesen als Einnahme versteuert, kann im Fall eines Unterhaltsstreit die Kosten von der Steuer absetzen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Prozesskosten für Unterhaltsstreit steuerlich absetzbar

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn) - Wer vor Gericht zieht, muss die Kosten dafür in der Regel selbst tragen. Das Finanzamt kann man zumindest meist nicht daran beteiligen. „Prinzipiell sind Prozesskosten nur in Ausnahmefällen bei der Steuer absetzbar”, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Anerkannt werden die Kosten zum Beispiel dann, wenn die Prozesskosten mit versteuerten Einnahmen zusammenhängen. Das kann etwa bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um den nachehelichen Unterhalt der Fall sein, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt (Az.: 1 K 494/18 E).

Frau klagte auf höheren Unterhalt

Im konkreten Fall klagte eine geschiedene Frau auf die Erhöhung ihres nachehelichen Unterhalts. Im Prozess einigte sie sich mit ihrem Ex-Mann auf einen Unterhaltsbetrag, worüber ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde.

Der Ex-Ehemann setzte den Unterhalt, den er monatlich zahlte, als Sonderausgabe in seiner Einkommensteuererklärung ab. Im Gegenzug versteuerte die Klägerin die Unterhaltszahlungen bei sich als sonstige Einkünfte. Die Gerichts- und Anwaltskosten, die ihr wegen des Unterhaltsstreites entstanden waren, machte die Frau bei den sonstigen Einkünften als Werbungskosten geltend.

Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied. Werden Unterhaltszahlungen versteuert, müsse auch ein Werbungskostenabzug für etwaige Ausgaben möglich sein.

Für Steuerabzug ist Zustimmung des Ex-Partners nötig

Betroffene Steuerzahler können sich auf das Urteil berufen und Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die Prozesskosten nicht berücksichtigt. „Zur Begründung sollte das Aktenzeichen genannt werden”, empfiehlt Klocke.

Wichtig: Die Ex-Eheleute müssen sich einig sein, dass der Zahlende den Unterhalt als Sonderausgabe abziehen darf und der Unterhaltsempfänger den Unterhalt als Einnahme versteuert. Ohne Zustimmung des anderen Partners funktioniert der Steuerabzug nicht.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Neuauflage des Tankrabatts soll Autofahrer kurzfristig entlasten, stößt aber auf Kritik. Verbraucherschützer und Sozialverbände fordern gezieltere Maßnahmen für Haushalte mit geringem Einkommen.

Time
2 Minuten

Erst wurde den Krankenkassen die Pflicht erlassen, bei einer Beitragserhöhung jeden Versicherten zu informieren. Doch es gab heftige Kritik. Nun reagiert der neue Minister.

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026