Bonn (iv). Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangen schriftlichen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist 2020 deutlich gestiegen. Sie erreichte den Höchstwert von 63.273 (2019: 54.242).
Wie in den Vorjahren betrafen die Beschwerden besonders häufig Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten sowie zu Energieversorgungsprodukten. Ebenfalls oft Gegenstand von Beschwerden: aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements. Dagegen gab es weniger Klagen über Telekommunikationsdienstleistungen.
Hohe Zahl untergeschobener Verträge
Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass den Angerufenen immer häufiger ungewollt Verträge untergeschoben wurden. In anderen Fällen verschleierten die Anrufer systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Wieder andere Anrufer schüchterten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen ein und überzogen diese mit dutzenden Anrufen.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Wer Werbeanrufe erhält, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.