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Rückforderung kostet Jobcenter Millionen

Die Jobcenter geben für die Rückforderung von Kleinbeträgen mehr Geld aus, als sie einnehmen. Die Einführung einer Bagatellgrenze könnte das ändern.

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Gefächerte Euro-Geldscheine und Münzen. Bild: IMAGO / Imagebroker / imago stock&people

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Berlin (dpa). Die Rückforderung von Kleinbeträgen verursacht den Jobcentern laut einem Medienbericht deutlich höhere Verwaltungskosten, als sie ihnen Einnahmen bringt.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“/Mittwoch) unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit berichtet, forderten die Jobcenter 2018 insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurück. Das habe aber Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro verursacht.

Bundesagentur-Chef Detlef Scheele sagte der Zeitung: „Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze. Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.“

Zu hoher bürokratischer Aufwand für Bagatellbeträge

Dem Bericht zufolge müssen Jobcenter von Hartz-IV-Empfängern auch Kleinbeträge zurückfordern, wenn sie rückblickend betrachtet zu viel Arbeitslosengeld II überwiesen haben.

„Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker der „SZ“. „Dann geht es wirklich nicht mehr um die Menschen, sondern um die Bürokratie.“ Whittaker hatte die Zahlen angefordert.

Forderung nach einer Bagatellgrenze gibt es seit 2014

Schon 2014 hatte ein damaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit von dem Vorschlag berichtet, eine sogenannte Bagatellgrenze einzuführen. Dies war damals Teil eines Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Schon damals hieß es, die Kosten seien oft ein Vielfaches höher als die Forderung selbst.


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