Berlin (dpa/tmn) - Wer nicht mehr sprechen oder eigenständig handeln kann, braucht einen Stellvertreter. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Notfall Entscheidungen treffen darf. Dazu informiert die Zeitschrift “Finanztest” in ihrer aktuellen Ausgabe (10/2023). Zwar hat sich seit Januar 2023 die Rechtslage für Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften etwas geändert - seitdem sind Partner bei einem medizinischen Notfall in den ersten sechs Monaten in der Lage, gesundheitliche Fragen zu entscheiden und etwa Absprachen mit Krankenkassen sowie Pflegeheimen zu treffen.
Dennoch raten die Experten, jeder Person ab 18 Jahren eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Zumal es im Notfall meist nicht nur um gesundheitliche Fragen, sondern oft auch um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten geht, über die jemand entscheiden muss.
Beim Ausfüllen der Formulare können ehrenamtliche Vorsorgelotsen sowie Wohlfahrtsverbände helfen. Einen guten Überblick dazu haben viele Betreuungsbehörden - mehr dazu unter test.de. Ein Notar ist nicht nötig - mit Datum und Unterschrift ist die Vollmacht gültig. Wichtig: Banken verlangen häufig hauseigene Dokumente. Daher ist es sinnvoll mit der Vertrauensperson vorab die Hausbank aufzusuchen und vor Ort entsprechende Formulare zu unterschreiben.
