Ihre-Vorsorge Logo

Schufa löscht alte Schulden von 250.000 Verbrauchern

Auskunfteien speichern noch Jahre nach einer Privatinsolvenz die Daten der Betroffenen. Jetzt kommt Bewegung in die umstrittene Praxis.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Scrabble-Spiel mit Buchstaben "Pleite" und Spielfiguren. Bild: IMAGO / Michael Weber

© Nicht definiert

Wiesbaden (dpa). Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

„Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit) kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht.

Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen – durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026