Ihre-Vorsorge Logo

Sind mehrere Minijobs gleichzeitig erlaubt?

Sie üben gerade einen Minijob aus und überlegen, noch einen weiteren anzunehmen - aber geht das überhaupt? Wie so oft lautet die Antwort: Es kommt darauf an.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Menschen in Lager verpacken Kartons. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkeybusiness 2

© Nicht definiert

Bochum (dpa/tmn). Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Minijobber müssen dabei zwei Aspekte beachten: 

  • Erstens, das ist nur möglich, wenn man keinen Hauptjob hat. Wer also eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, darf zusätzlich nur einen Minijob ausüben. Darauf macht das Online-Portal www.minijob-zentrale.de aufmerksam.
  • Zweitens: Wollen Minijobber ohne Hauptjob mehrere Jobs ausüben, müssen sie die Verdienstgrenze einhalten. Seit Januar liegt die Grenze bei 538 Euro im Monat - so viel dürfen Minijobber höchstens als Summe aller Verdienste pro Monat erhalten.

Liegt der monatliche Verdienst darüber, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Mit der Folge, dass die Beschäftigungen nicht mehr bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden können. Arbeitgeber müssen diese dann bei der gesetzlichen Krankenkasse angeben.

Ausnahme: Kurzfristige Beschäftigung

Nimmt jemand nur kurz einen Minijob an, ist die Verdienstgrenze für diese sogenannte kurzfristige Beschäftigung nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist dann, dass innerhalb eines Kalenderjahres Zeitgrenzen eingehalten werden. Die Beschäftigung muss dann von vornherein zeitlich begrenzt sein - auf drei Monate oder 70 Arbeitstage. 

Übrigens: Zusätzlich zu einem Minijob mit Verdienstgrenze darf man eine kurzfristige Beschäftigung ausüben - die beiden Verdienste werden nicht zusammengerechnet. Damit jedoch kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist wichtig, dass man die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübt.

Minijobber mit Hauptjob

Wer bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und einen Minijob hat und einen weiteren Job annehmen will, muss wissen: Es kommt auf die zeitliche Reihenfolge an. Das bedeutet: Nur der erste Minijob bleibt bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Ausnahme: Es handelt sich bei dem dritten Job um eine kurzfristige Beschäftigung. Dieser Job kann zusätzlich dort gemeldet werden. 

Alle weiteren Jobs müssen unabhängig von der Höhe des monatlichen Verdienstes als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Frankfurt und München galten lange als gefährdet in Sachen Immobilienblasen. Eine neue Studie sieht die Lage nun deutlich entspannter. Dahinter stecken mehrere Gründe.

Time
2 Minuten

Es zeichnet sich ab, dass Haushalte in diesem Jahr fürs Heizen oft mehr bezahlen müssen als 2025. Wer mit Gas heizt, könnte erstaunlicherweise aber noch Glück haben. Eine neue Studie nennt Gründe.

Time
3 Minuten

Steigende Energiepreise belasten viele Haushalte. Doch gerade beim Heizen sehen Fachleute noch viel Sparpotenzial – Hunderte Euro bei Wohnungen, in Einfamilienhäusern noch mehr. So gelingt es.

Time
4 Minuten

Die Neuauflage des Tankrabatts soll Autofahrer kurzfristig entlasten, stößt aber auf Kritik. Verbraucherschützer und Sozialverbände fordern gezieltere Maßnahmen für Haushalte mit geringem Einkommen.

Time
2 Minuten

Erst wurde den Krankenkassen die Pflicht erlassen, bei einer Beitragserhöhung jeden Versicherten zu informieren. Doch es gab heftige Kritik. Nun reagiert der neue Minister.

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026