München (tö). Die meisten Eigentümer von Immobilien und Grundstücken haben ihre neue Grundsteuererklärung noch immer nicht abgegeben. In Bayern und Nordrhein-Westfalen lagen nach Angaben der Finanzbehörden Mitte November etwa 41 Prozent der Erklärungen vor. Viele Steuerpflichtige dürften nun unter Zeitdruck geraten, da die ohnehin schon verlängerte Abgabefrist bereits am 31. Januar 2023 endet. Steuerberater raten nun, sich möglichst bald selbst um die Erklärung zu kümmern. Denn häufig wird unterschätzt, wie lange man dafür braucht. Experten sehen vor allem diese fünf Stolpersteine:
1. Der Brief
Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass sich die Finanzämter von alleine bei jedem Steuerpflichtigen melden. Zwar werden in den meisten Bundesländern die Eigentümer vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe der Erklärung aufgefordert – aber eben nicht überall, wie etwa in Berlin, und auch nicht immer alle. Daher besser nicht länger auf ein fehlendes Anschreiben warten.
2. Die Daten
Häufig wird unterschätzt, wie lange man braucht, um alle notwendigen Daten beisammen zu haben. Was nötig ist, hängt vom Berechnungsmodell ab, für das sich das jeweilige Land entschieden hat. Gebraucht wird in der Regel aber zum Beispiel das Aktenzeichen beziehungsweise die Steuernummer (steht in der Aufforderung des Finanzamts oder im letzten Grundsteuerbescheid oder Einheitswertbescheid), die Flurstücksnummer, die Adresse des Grundstücks, die Grundstücksfläche, meist das Baujahr oder etwa die Anzahl der Garagen. Gegebenenfalls müssen Steuerpflichtige die Daten beim Finanzamt oder einer anderen Behörde nachfragen. Auch das kostet Zeit.
3. Die Programme
4. Die Wohnfläche
Häufig haben die Steuerpflichtigen Probleme, die richtige Wohnfläche anzugeben, wobei auf die Regeln im jeweiligen Bundesland zu achten ist. Details regelt zunächst die Wohnflächenverordnung. Zur Wohnfläche zählen Zimmer, Bäder, das Extra-WC, eine Speisekammer, die Küche oder Flure. Nicht als Wohnfläche gelten hingegen zum Beispiel (nicht ausgebaute) Keller oder eine Waschküche. Bestimmte Sonderregeln gibt es für Dachschrägen, Terrassen, Balkone, Wintergärten oder Garagen. Finden kann man die Wohnfläche etwa in neueren Bauanträgen, notariellen Kaufverträgen oder der Police für die Hausratversicherung.
5. Der Steuerberater
Auch die Steuerprofis haben es am liebsten, wenn die Eigentümer die gewünschten Daten zur Immobilie gleich mitliefern. Je näher der Abgabetermin 31. Januar rückt, desto schwieriger dürfte es werden, überhaupt einen Termin zu bekommen, da die Kanzleien überlastet sind. Hinzu kommt: Sich vom Steuerberater helfen zu lassen, kann mehr kosten, als künftig pro Jahr an Grundsteuer fällig werden könnte. Je nach Aufwand können bei den Beratern für eine Erklärung mehrere hundert Euro an Honorar fällig sein.
