Ihre-Vorsorge Logo

Solaranlagen: So profitieren Sie von höheren Einspeisevergütungen

Auf vielen Dächern glänzen sie bereits: Solarmodule. Zukünftig kann es sogar attraktiver werden, selbst produzierten Strom zu verkaufen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Dorf in der fränkischen Schweiz mit Solaranlagen auf den Dächern. Bild: IMAGO / Harry Koerber

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Privatleute, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, kennen die Rechnung vermutlich: Ins öffentliche Netz eingespeister Strom wird derzeit mit nur rund sechs Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet. Zugekaufter Strom vom Anbieter kostet aber oft mehr als 30 Cent je kWh. Darum lohnt es sich, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen.

In Zukunft könnte es jedoch attraktiver werden, selbst produzierten Strom zu verkaufen. Denn eine erwartete Gesetzesänderung verspricht doppelte Vergütungssätze für Volleinspeiser. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 6/2022) hin.

Neuregelung gilt für Anlagen ab dem Jahr 2023

Geht die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer durch den Bundestag, sollen Volleinspeiser auf eine Vergütung von bis zu 13,40 Cent pro kWh hoffen. Das gilt allerdings nur für Solarmodule, die ab 2023 in Betrieb genommen werden.

Vor allem für Betreiber von Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung könnte sich die Volleinspeisung dann wieder rechnen. Bei diesen Modellen sinkt laut Warentestern der Anteil des Solarstroms, der selbst verbraucht werden kann – zu wenig, um rentabel zu sein.

Wer hingegen weiterhin einen Teil des Solarstroms für sich nutzen und den Rest einspeisen möchte, soll auch fortan maximal 6,53 Cent pro eingespeister kWh Strom vergütet bekommen. Bindend ist die Entscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung nicht, Betreiber können jährlich neu abwägen. Helfen kann dabei der Renditerechner der Stiftung Warentest.

„Finanztest“ rät zu Geduld

Grundsätzlich rät „Finanztest“ Hausbesitzern, die in naher Zukunft eine Anlage installieren möchten, zur Geduld. Erst wenn das Bundeswirtschaftsministerium die neuen Vergütungssätze bestätigt und der Bundestag das Gesetz verabschiedet, haben Anlagenbetreiber Gewissheit. Voraussichtlich ist das wird das Ende Juni oder Anfang Juli dieses Jahres sein.

Gedulden müssten sich Hausbesitzer aber ohnehin – völlig losgelöst von etwaigen Einspeisungsvergütungen. Nach Vertragsabschluss dauert es aufgrund der hohen Nachfrage momentan oft länger als ein halbes Jahr, bis das kleine Solarkraftwerk auf dem Dach installiert ist.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die Energiepreise sind hoch. Doch wer ungedämmte Heizungsrohre isoliert, kann seine Kosten erheblich senken. Das zeigt eine Modellrechnung.

Time
2 Minuten

Große Unterschiede bei steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen: Pro Kopf wird im Westen mehr als viermal so viel über den Freibeträgen vererbt und verschenkt wie im Osten.

Time
6 Minuten

Eine neue Heizung spart langfristig Kosten – doch wie lässt sich der Austausch solide finanzieren? Fachleute geben Tipps zu Förderungen und Krediten.

Time
2 Minuten

Viele Verbraucher würden gerne noch häufiger mit Karte oder Smartphone zahlen. Doch manche Geschäfte oder Restaurants nehmen nur Bargeld. Ein Vorstoß des Finanzministers kommt bei Volksbanken gut an.

Time
3 Minuten

Zu Beginn des Iran-Kriegs schossen die Heizölpreise in die Höhe. Im Sommer gaben sie etwas nach – und legten dann im September noch einmal kräftig zu. Was sollten Ölheizungsbesitzer jetzt tun?

Time
4 Minuten

Der Iran-Krieg hat das Leben in Deutschland so stark verteuert wie seit fast drei Jahren nicht. Der neue Tankrabatt dürfte für etwas Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026