Ihre-Vorsorge Logo

Steuer: Krankheitskosten absetzen

Wer Krankheitskosten aus eigener Tasche zahlt, sollte sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ab dem ersten Euro angeben.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Schild des Bundesfinanzhofes an Balkongeländer. – Bild: IMAGO / Sven Simon / Frank Hoermann

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Eine neue Brille, Zahnersatz oder Zuzahlungen zu Medikamenten – wer Krankheitskosten aus eigener Tasche zahlt, sollte sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. „Dabei ist es ratsam, die Kosten ab dem ersten Euro in die Steuerformulare einzutragen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Bisher nur Erstattung nach Abzug des Eigenanteils

Aktuell erkennt das Finanzamt solche Krankheitskosten zwar erst steuermindernd an, wenn ein gewisser Eigenanteil überschritten ist. Das muss aber nicht so bleiben. Denn gegenwärtig laufen verschiedene Gerichtsverfahren zu dieser Frage, von denen auch andere Steuerzahler profitieren könnten.

Fällt der Eigenanteil weg? Der BFH hat eine Revision zugelassen

In einem neueren Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt die Revision zugelassen. Im konkreten Sachverhalt machte der Kläger seine Ausgaben für ein Zahnimplantat und eine Brille in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Dabei wollte er die Ausgaben ohne Abzug eines Eigenanteils, der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung, absetzen.

Er argumentierte, dass Beamte einen Großteil solcher Ausgaben durch die Beihilfe steuerfrei ersetzt bekommen, und zwar ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Eigenbelastung. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei daher auch bei Nichtbeamten kein Eigenanteil abzuziehen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies die Klage zunächst ab, der Bundesfinanzhof ließ nun aber die Revision zu (Aktenzeichen: VI R 18/29).


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026