Ihre-Vorsorge Logo

Steuern: Fitnessstudio-Beiträge als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Für ihre ärztlich verordnete Gymnastik meldete sich eine Frau in einem Fitnessstudio an. Die Kosten wollte sie absetzen, das Finanzamt lehnte ab.

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Hand füllt Steuerformular mit Kugelschreiber aus, Taschenrechner und Ordner Finanzamt. Bild: IMAGO / Shotshop / Wolfilser

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wem im Zusammenhang mit einer Krankheit oder um wieder gesund zu werden, Kosten entstehen, kann diese unter Umständen von der Steuer absetzen. Nämlich dann, wenn die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Grenze überschreiten, die unter anderem vom Einkommen abhängt. Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio fallen aber nicht darunter. Auf ein entsprechendes Urteil (Az.: 9 K 17/21) des Niedersächsischen Finanzgerichts verweist der Bund der Steuerzahler.

In dem konkreten Fall wurde einer Steuerzahlerin mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen eine Wassergymnastik ärztlich verordnet. Um einen entsprechenden Kurs in einem nahe gelegenen Fitnessstudio belegen zu können, musste die Frau aber nicht nur die Kosten für den Kurs bezahlen, sondern auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Fitnessstudio abschließen. In der Steuererklärung gab sie beide Posten plus Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung an. Das zuständige Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab, die Frau klagte dagegen.

Die Klage hatte nur teilweise Erfolg. Denn die Mitgliedsbeiträge des Fitnessstudios ließen die Richter tatsächlich nicht als außergewöhnliche Kosten gelten. Wohl aber die Beiträge für die Reha-Behandlung sowie die dafür angefallenen Fahrtkosten zum Fitnessstudio.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026