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Streit um Gebühren beim Bausparen: Debeka zieht Revision zurück

Dürfen Bausparkassen eine „Servicepauschale“ kassieren? Das sollte der BGH klären. Dazu kommt es jedoch vorerst nicht.

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Hausmodell steht auf einem Kaufvertrag und Bauplänen, rechts ein Münzstapel, links ein Taschenrechner.

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Karlsruhe (dpa). Die Frage, ob Bausparkassen von Bausparern in der Ansparphase eine jährliche „Servicepauschale“ verlangen dürfen, wird vorerst nicht höchstrichterlich geklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass ein für den 6. Juli angesetzter Verhandlungstermin (Aktenzeichen: XI ZR 4/20) kurzfristig aufgehoben wurde. Die in den Vorinstanzen am Landgericht und Oberlandesgericht Koblenz unterlegene Debeka Bausparkasse habe ihre Revision zurückgenommen. Damit sind diese Urteile rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen, die das Verfahren angestrengt hatte, teilte mit, betroffene Debeka-Bausparer könnten nun „die zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückfordern“. „Viel besser wäre es allerdings, wenn das Unternehmen sie aktiv und freiwillig zurückzahlt.“

Ein BGH-Urteil wäre für alle Bausparkassen verbindlich gewesen

Gleichzeitig bedauerten die Verbraucherschützer, dass der BGH die Frage nun nicht allgemeinverbindlich klären könne. Davon hätten möglicherweise auch Kunden anderer Bausparkassen profitieren können. Laut Verbraucherzentrale gibt es nicht nur bei der Debeka solche Pauschalen. Sie geht davon aus, dass damit Kosten für Tätigkeiten abgewälzt werden, zu denen die Unternehmen verpflichtet seien.

Debeka zieht Servicepauschale zurück

Die Debeka hatte für zwei Alttarife (BS1 und BS3) Anfang 2017 nachträglich die „Servicepauschale“ eingeführt. Einmal wurden 24 Euro im Jahr fällig, einmal 12 Euro. Begründet wurde das mit den anhaltend niedrigen Zinsen. In ihren aktuellen Tarifen erhebt die Debeka die Pauschale nach eigenen Angaben nicht, dort seien „die Kosten für die Kollektivsteuerung bereits in die Tarifgestaltung eingepreist“.

Ein Debeka-Sprecher teilte am Freitag mit: „Wir akzeptieren das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Koblenz und werden die Servicepauschale nicht mehr geltend machen.“ Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Wegfalls seien „spürbar, aber tragbar“. Zur Frage, wie viele Bausparer davon betroffen sind, machte er keine Angaben.


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