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Stromkunden sollen besser vor Preissprüngen geschützt werden

Gekündigte Verträge, Lieferstopp und Preissprünge – Verbraucher leiden unter den Turbulenzen auf dem Strommarkt. Die Regierung will handeln.

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Stromzähler. Bild: IMAGO / CHROMORANGE

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Berlin (dpa). Zum Schutz vor extremen Preissprüngen beim Strom hat Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) die Prüfung neuer Regeln angekündigt. „Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft mögliche regulatorische Schritte“, sagte Lemke der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Verbraucherzentralen schickten bereits mehrere Abmahnungen und kündigten weitere an.

Preiserhöhungen sind nicht immer gerechtfertigt

„Aktuell haben wir es mit Preisaufschlägen zu tun, die den Strompreis auf bis zu 90 Cent pro Kilowattstunde hochtreiben“, sagte Lemke. „Das ist in keiner Weise durch Marktgeschehen zu rechtfertigen.“ Zuvor hatte bereits Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine Überprüfung des liberalisierten Gas- und Strommarkts angekündigt.

Hintergrund ist, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und tausende Verträge gekündigt haben. Angesichts gestiegener Börsenpreise für Strom und Gas können sie mangels langfristiger Verträge ihren Verpflichtungen oft nicht kostendeckend nachkommen.

Rechtswidrige Kündigungen der Strom- und Gasanbieter

Der Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Thomas Engelke, sagte der dpa: „Zahlreiche Strom- und Gasanbieter haben sich trotz vertraglicher Vereinbarungen aus dem Markt zurückgezogen und die Versorgung ihrer Kunden einseitig eingestellt.“ Lemke betonte: „In letzter Zeit hat es massenhaft Kündigungen von Stromverträgen gegeben, die zum Teil offenbar rechtswidrig sind.“ Verbraucherzentralen informierten auf ihren Websites darüber umfassend und stellten auch Musterschreiben für Schadenersatzforderungen zur Verfügung.

Leonhard Birnbaum, Vorstandschefs des Energiekonzerns Eon, zeigte sich verärgert über das Verhalten der Stromdiscounter. „Sie haben den Grundversorgern, die nun die Belieferung sicherstellen, die Kunden hingeschmissen und sich aus der Verantwortung gestohlen“, sagte er der dpa. Oft müssten Bestandskunden für Neukunden draufzahlen. „Man muss über neue Regeln nachdenken, dass solch ein Verhalten im Sinne der Verbraucher nicht mehr möglich ist.“

Unverhältnismäßig hohe Aufschläge für Neukunden

Ein „gewisser Aufschlag“ für Neukunden ist nach Einschätzung Lemkes zu akzeptieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in die Ersatzversorgung beim Grundversorger fallen und dieser dann Strom kurzfristig teurer einkaufen muss. „Aber eine Verdreifachung oder ähnlich hohe Aufschläge halte ich für absolut unverhältnismäßig“, sagte die Grünen-Politikerin.

Um mögliche regulatorische Schritte zu prüfen, „werden wir auch mit der Energiewirtschaft direkt sprechen“, sagte Lemke. „Wir werden nicht zulassen, dass es bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeladen wird, wenn Billigstromanbieter in die Insolvenz gehen oder massenhaft Verträge kündigen.“

Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit inzwischen sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen – davon allein fünf in Nordrhein-Westfalen. „Weitere Abmahnungen sind in Planung“, sagte ein Sprecher.

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