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Unsterstützung für „Corona-Homeoffice“

Wenn wegen Ansteckungsgefahr der Küchentisch zum Büro wird, kann der Arbeitgeber sich an Kosten beteiligen.

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Berlin (dpa/tmn). Um eine Verbreitung des neuen Coronavirus in Unternehmen zu vermeiden, weisen einige Arbeitgeber ihre Mitarbeiter an, von zu Hause aus zu arbeiten. Die damit einhergehenden Kosten etwa für Telefon, Internet und Büroartikel kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten. Darauf weist Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Oftmals ist es aber sehr aufwendig, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln.

Ausgaben als Werbungskosten absetzen

Ist für die Arbeit im Homeoffice ein Telefon- oder Internetanschluss erforderlich, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Aufwendungen entweder 20 Prozent der jeweiligen Monatsabrechnung, aber maximal 20 Euro pro Monat pauschal steuerfrei erstatten. Ansonsten kann der Arbeitnehmer die Ausgaben als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.


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