Ihre-Vorsorge Logo

Unwetter: Kosten für Schäden von der Steuer absetzen

Nicht immer hilft eine Versicherung bei Unwetterschäden. Manche Ausgaben kann man aber beim Finanzamt einreichen.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann mit Taschenrechner füllt Einkommensteuer-Formulare aus. Bild: IMAGO / Steinach

© Nicht definiert

Neustadt a.d. Weinstraße (dpa/tmn). Unwetter haben in den vergangenen Wochen in Teilen Deutschlands große Schäden angerichtet. Auf die Betroffenen kommen oft hohe Ausgaben zu. Nicht immer hilft hier eine Versicherung. Denn oft fehlt der nötige Elementarschutz. Die gute Nachricht: Einen Teil der Kosten können sich die Betroffenen über ihre Steuererklärung zurückholen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Unwetterschäden als außergewöhnliche Belastungen absetzen

Laut aktuellem Katastrophenerlass der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können Geschädigte Unwetter-Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen, solange sie nicht schon von einer Versicherung erstatteten wurden oder es dafür finanzielle Hilfen gab. Das gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben oder nicht.

Auch Kosten für "existenziell wichtige Bereiche" angeben

Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben innerhalb von drei Jahren nach dem Unwetterereignis. Das heißt: Geschädigte können bis zur Steuererklärung 2024 Kosten für Unwetterschäden aus diesem Jahr angeben.

Anerkannt werden vom Finanzamt laut VLH Kosten für Bauarbeiten, Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen, die existenziell wichtige Bereiche am Haus oder an der Wohnung betreffen. Dazu gehören zum Beispiel zerbrochene Fensterscheiben oder kaputte Haustüren. Auch die Kosten für neue Möbel, Hausrat oder Kleidung zählen dazu. Eine Einschränkung: Autos, Garagen, Gartenterrassen oder Ähnliches gelten nicht als existenziell notwendig und werden nicht berücksichtigt.

Bei Hausrat gilt Zeitwert

Bei Reparaturdienstleistungen können die Rechnungen abgesetzt werden. Bei Möbeln, Hausrat oder Kleidung orientiert sich der Betrag immer am sogenannten Zeitwert der kaputt gegangenen Gegenstände. Vermögensgegenstände wie kostbare Bilder und Antiquitäten oder auch die Briefmarken- und Münzsammlung können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig zu wissen: Bei außergewöhnlichen Belastungen wird immer eine individuelle sogenannte zumutbare Eigenbelastung berechnet. Diese Grenze richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, nach dem Familienstand und nach der Kinderanzahl. Erst die Kosten, die diese Grenze überschreiten, wirken sich steuermindernd aus.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026