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Urlaub geplatzt: Reiseversicherung anteilig erstatten lassen

Wird der Urlaub wegen der Pandemie abgesagt, bleiben viele Reiseversicherungen ungenutzt. Das Geld dafür können sich Kunden teils zurückholen.

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Strohhut, Handtuch und Flipflops am Strand. Bild: IMAGO / Panthermedia / Mariusz Blach

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Berlin (dpa/tmn). Reiseversicherungen werden oft als Paketlösungen angeboten. Urlauber bekommen zum Beispiel eine Reiserücktritts-, Auslandsreisekranken- und Reiseabbruchversicherung in einem. Wenn der Veranstalter die Reise jedoch wegen der Pandemie absagen muss, steht Versicherten eine anteilige Rückerstattung zu. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam.

Laut Gesetz müssten Prämien für solche Versicherungen, die zwar schon bezahlt, aber noch nicht gewirkt haben, zurückerstattet werden, erklären die Verbraucherschützer. Diese Regel gilt somit für die Reisekranken-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung, wenn sie für eine bestimmte Urlaubsreise abgeschlossen wurde. Fällt die Reise letztlich aus, gibt es nichts mehr, was zu schützen wäre.

Reiserücktrittsversicherung ist nicht erstattungsfähig

Anders sieht es bei der Reiserücktrittsversicherung aus. Diese Police wirkt bereits ab Vertragsabschluss. Sie sichert den Urlauber bereits vor der Reise etwa für den Fall einer Erkrankung ab. Ein späterer Ausfall der Reise ändere daran nichts, so der vzbv.

Reisenden steht daher häufig eine anteilige Erstattung zu. „Verbraucher sollten sich durch gegenteilige Mitteilungen oder den bloßen Verweis auf die Reiserücktrittversicherung nicht verunsichern lassen, denn dort ist die Rechtslage eine andere“, erklärt Jörn Rehren, Referent für die Marktbeobachtung Finanzmarkt beim vzbv.

Verbraucherinnen und Verbraucher können in ihrem Versicherungsschein erkennen, welche einzelnen Versicherungen sie für ihre Reise abgeschlossen haben. Allerdings würden die jeweiligen Prämienanteile nur selten aufgezeigt, bemängeln die Experten.


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