Ihre-Vorsorge Logo

Urlaubsmitbringsel: Was beim Zoll zum Problem werden kann

Ob Spirituosen, Korallenschmuck oder Designer-Kopien: Wer Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen möchte, sollte wissen, was er tut. Sonst kann es bei der Einreise Probleme geben.

Artikel vorlesen
Frau mit Sonnenbrille und Koffer auf Gangway beim Boarding eines Flugzeugs. Bild: IMAGO / Panthermedia / Lightpoet

© Nicht definiert

München (dpa/tmn). Eine Prise Meersand, eine Flasche landestypische Spirituose oder das gefälschte Fußballtrikot: Urlaubsrückkehrer bringen gerne Souvenirs ihrer Reise mit nach Hause. Doch was im Ausland als schönes Andenken verkauft wird, kann bei der Rückreise zum Problem werden – immerhin können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) aufmerksam.

Hierauf sollten Sie bei Mitbringseln achten

Souvenirs

Mitbringsel, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt werden, können an der Grenze beschlagnahmt werden. Auch wenn Korallenschmuck, Produkte aus Elfenbein oder Reptilienleder am Urlaubsort offen verkauft werden, können sie unter das internationale Artenschutzrecht fallen, so die Lohi. Auch Knollen, Samen und Lebensmittel tierischen Ursprungs unterliegen teilweise strengen Einfuhrvorschriften. All das bleibt am besten zurück.

Gefälschte Designerartikel

Wer eine Marken- oder Produktkopie aus dem Ausland einführt und diese zum Eigengebrauch verwenden möchte, hat beim Zoll in der Regel nichts zu befürchten, sofern deren Wert innerhalb bestimmter Freigrenzen bleibt (siehe nächster Punkt). Nur wer größere Mengen davon einführt, muss auf jeden Fall die Beschlagnahmung durch den Zoll und eine Strafverfolgung fürchten. Denn dann geht die Behörde davon aus, dass die Waren für den gewerblichen Weiterverkauf vorgesehen sind.

Genussmittel

Für den Eigenbedarf Genussmittel mit aus dem Urlaub zu bringen, ist dann kein Problem, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Bei Reisen innerhalb der EU dürfen Personen ab 17 Jahren etwa bis zu 800 Stück Zigaretten, 10 Liter Spirituosen und 10 Kilogramm Kaffee steuerfrei einführen. Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind die Vorschriften strenger – hier sind höchstens 200 Zigaretten und 1 Liter Spirituosen drin. 

Außerdem darf der Gesamtwert der mitgeführten Waren bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Bei Einreise per Schiff oder Flugzeug liegt diese Grenze bei 430 Euro pro Person, bei Einreise mit dem Auto, der Bahn oder dem Reisebus bei 300 Euro. Für Kinder unter 15 Jahren gilt unabhängig von der Art des Reisemittels eine Grenze von 175 Euro.

Medikamente

Auch diese dürfen lediglich für den eigenen Bedarf eingeführt werden. Als Orientierung gilt ein Vorrat für maximal drei Monate.

Antiquitäten und Kulturgegenstände

Archäologische Funde, historische Skulpturen und andere Kulturgegenstände unterliegen oft strengen Aus- und Einfuhrvorschriften. Das soll Plünderungen vorbeugen und das kulturelle Erbe der Herkunftsländer schützen. Die Einfuhr solcher Waren bedarf einer behördlichen Genehmigung. Hier sollten Reisende darum besonders wachsam sein und im Zweifel lieber auf den Kauf verzichten.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Am ersten Tag geht es um eine Klage aus Bayern und die Frage: Müsste die Steuer Ländersache sein?

Time
2 Minuten

2025 wurden anteilig so viele Elektro-Autos in der Europäischen Union neu zugelassen wie nie zuvor. Deutschland liegt über dem EU-Schnitt, aber Spitzenreiter sind andere Länder.

Time
1 Minuten

Nicht nur Wohnhäuser sind betroffen: Auch Straßenbau und Bürogebäude sind spürbar teurer geworden.

Time
2 Minuten

Die Ökonomin Monika Schnitzer hält den Tankrabatt für das falsche Werkzeug. Um die zu entlasten, die das besonders nötig haben, sieht sie eine bessere Alternative.

Time
2 Minuten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

Time
2 Minuten

Mehr Sorgen, weniger Spielraum: Beim Geld gehen die Geschlechter auseinander. Laut einer Umfrage blicken Frauen anders auf ihre finanzielle Zukunft als Männer.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026