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Verbreitungsgrad der Betriebsrente sinkt

Trotz mehr Beschäftigung und üppiger Förderung blieb die betriebliche Altersversorgung auch schon in der Vergangenheit hinter den Erwartungen zurück.

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Frau mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Berlin (mjj) Rund 21 Millionen Menschen sorgen mit einer betrieblichen Altersversorgung vor. 15 Millionen aktiv Versicherte arbeiten in der Privatwirtschaft, knapp 6 Millionen im öffentlichen Dienst. Das geht aus dem aktuellen Endbericht der Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung hervor.

Gegenüber der vorangegangen Abfrage in 2015 steigt die Zahl der aktiv Versicherten um 560.000 (2,8 Prozent). Für das Plus ist vor allem die Zusatzversorgung im öffentliche Dienst (ZÖD) verantwortlich: Hier stieg die Zahl um 385.000 Versicherte während die Privatwirtschaft nur 175.000 neue Versicherte zählte. In diesen Zahlen sind Mehrfachanwartschaften enthalten - sie berücksichtigen also Arbeitnehmer, die durch Arbeitgeberwechsel Ansprüche auf Altersversorgung bei verschiedenen Anbietern haben. 

Rechnet man die Mehrfachanwartschaften sowohl zwischen den Durchführungswegen in der Privatwirtschaft als auch zwischen Privatwirtschaft und ZÖD heraus, verfügen Ende 2017 18,13 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung. 2015 waren es noch rund 17,62 Millionen Beschäftigte.

Verbreitungsgrad sinkt

Wichtig für die Einschätzung des Erfolges der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entwicklung des Verbreitungsgrades - also der Anteil der Beschäftigen mit Betriebsrente. Ende 2017 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) 32,61 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - 1,46 Millionen mehr als 2015. Da aber im gleichen Zeitraum die Zahl der aktiv Versicherten nur um 514.000 Versicherte stieg, sank der Verbreitungsgrad um einen Prozentpunkt auf 55,6 Prozent.

Die Politik hatte mehrfach die Förderung nachjustiert, um so den Verbreitungsgrad zu erhöhen. So hatte sie durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und das Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) 2002 die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung stark verbessert. Versicherte profitieren seitdem etwa von umfangereichen Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben. Zudem wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung verankert. 

Die neuen Daten des Bundessozialministeriums enthalten allerdings nicht das im Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Es soll vor allem in Klein- und Mittelunternehmen und unter Geringsverdienern den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung erhöhen. Ob die Impulse zünden, wird erst die nächste Trägerbefragung 2020 zeigen.


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