Ihre-Vorsorge Logo

Vererbung am Nachlass vorbei?

Alleinerben bekommen nicht alles: Hat sich der Erblasser zu Lebzeiten ein Konto geteilt, fließt dieses Guthaben nicht automatisch in die Erbmasse.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Statue der Justitia. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Bamberg (dpa/tmn). Alleinerben haben nicht immer Anspruch auf das ganze Erbe. Hat sich der Erblasser zu Lebzeiten ein Konto geteilt, fließt das darauf befindliche Guthaben nicht automatisch in die Erbmasse, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg zeigt (Aktenzeichen: 3 U 157/17). Ist in den Kontoeröffnungsunterlagen etwa geregelt, dass der überlebende Ehegatte berechtigt ist, das Sparkonto aufzulösen, stellt das eine Schenkung dar, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Kontoverträge belegen Anspruch

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann in seinem Testament seinen Sohn zum Alleinerben eingesetzt. Mit seiner Ehefrau hatte er ein gemeinsames Sparkonto, auf das beide eigenständig zugreifen konnten. Die Kontoverträge sahen vor, dass der überlebende Ehegatte das Konto im Todesfall auflösen oder auf seinen Namen umschreiben durfte. Die Ehefrau löste das Konto auf und ließ sich das Ersparte auszahlen. Der Sohn beanspruchte die Hälfte des ausgezahlten Betrages.

Zu Unrecht, urteilen die Richter. Zwar stehe dem Sohn der gesamte Nachlass zu. Das Sparkonto gehöre aber nicht hierzu. Der Ehefrau gehörte als Mitinhaberin des Kontos bereits zu Lebzeiten die Hälfte des Ersparten. Die andere Hälfte sei aber auch nicht Teil des Nachlasses geworden. Vielmehr sei diese mit dem Tod des Ehemannes automatisch auf seine Ehefrau übergegangen.

Erwerb "am Nachlass" vorbei

Die Vereinbarung in den Kontoeröffnungsunterlagen stelle hier einen sogenannten "Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall" dar. Hierin haben der Verstorbene und die Bank vereinbart, dass die Ehefrau die Hälfte des Verstorbenen am Sparkonto mit dessen Tod als Schenkung erhält. Auf diese Weise erfolgt der Erwerb der Ehefrau "am Nachlass" vorbei. Der Sohn hat keine Rechte an dem Sparkonto.

Weitere Informationen:

https://www.erbrecht-dav.de

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026