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Verpflegungspauschalen für Dienstreisen sollen steigen

Kabinettsbeschluss: Wer mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, soll künftig 14 statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen können.

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Lupe auf Einkommensteuererklärung. Bild: IMAGO / Frank Sorge

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Berlin (dpa). Wer eine Dienstreise macht, soll künftig mehr Geld zurück bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Erhöhung der Verpflegungspauschalen. Wer mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, kann künftig 14 statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen. Das gilt auch für den An- und Abreisetag. Für Dienstreisen, die länger als 24 Stunden dauern, steigt der Pauschbetrag von 24 auf 28 Euro. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen allerdings noch zustimmen.

"Die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand gibt es nicht nur für die klassische Dienstreise", erklärte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Jeder mit wechselnden Arbeitsorten sollte das bei der Steuererklärung im Auge haben. Bauarbeiter können sie zum Beispiel in der Regel geltend machen." Steuerzahler können die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand, wie sie korrekt heißt, auf zwei Arten nutzen. Insbesondere größere Unternehmen zahlen sie direkt an ihre Arbeitgeber, für die die Pauschale steuerfrei bleibt, wie der Bund der Steuerzahler erklärt. Kleinere Unternehmen tun dies seltener. Stattdessen könnten Arbeitnehmer die Pauschale bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dies kann die Steuer mindern.

Auch für Berufskraftfahrer soll die Steuererklärung unbürokratischer werden: Sie können dem Beschluss nach künftig pro Kalendertag mit Übernachtung im Fahrzeug 8 Euro geltend machen. Bisher müssen sie ihre tatsächlich entstandenen Ausgaben einreichen. "Wir begrüßen, dass die Pauschale erhöht und damit an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wird", sagte Klocke. "Das Essen unterwegs ist ja auch teurer geworden in den letzten Jahren."


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