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Vorsicht bei Reiseversicherungen im Paket

Kranken-, Rücktritts- oder Gepäckversicherung: Für Urlauber gibt es jede Menge Policen. Auch im Paket. Was muss sein und was ist überflüssig?

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Junges Paar in Liegestühlen am Pool, Mann mit Bandage am Fuß.

© Nicht definiert

Leipzig (dpa/tmn). Reiseversicherungen im Paket sind meistens kein guter Deal. Oft sind darin Policen enthalten, die Urlauber nicht brauchen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Unverzichtbar ist dagegen die Reisekrankenversicherung, denn ist im Urlaub eine Operation nötig oder ein Transport mit dem Rettungsdienst, bleiben Reisende ohne explizite Versicherung auf hohen Kosten sitzen. Wichtig ist laut Verbraucherzentrale Sachsen, dass vor Abschluss der Versicherung die Konditionen gründlich gelesen werden.

Corona eingeschlossen?

Eine Corona-Erkrankung kann zum Beispiel als „Erkrankung im Rahmen einer Pandemie“ von den Leistungen ausgeschlossen sein. Ein Rücktransport sollte außerdem nicht nur übernommen werden, wenn er „medizinisch notwendig“ ist, sondern auch dann, wenn er nur als „sinnvoll und vertretbar“ gilt.

  • Eine Reiserücktrittsversicherung ist immer dann eine gute Idee, wenn lange im Voraus eine teure Reise gebucht wird. Im Fall eines triftigen Grundes springt dann die Versicherung ein. Dies sind in der Regel Krankheits-, Unfall- oder Todesfälle.
  • Gesonderte Reisehaftpflicht- und Unfallversicherungen sind nur sinnvoll, wenn diese Verträge nicht als private Policen schon vorhanden sind. Denn ihr Versicherungsschutz gilt in der Regel auch im Ausland.
  • Reisegepäckversicherungen sind in der Regel nicht empfehlenswert. Die Versicherung biete für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz, so die Verbraucherzentrale Sachsen.

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