München (tö). Versicherungsmakler dürfen sich in ihrer Außendarstellung im Internet nicht einfach als „unabhängig“ bezeichnen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 63/25) entschieden. Zuvor hatten bereits andere Gerichte mit dem selbem Tenor geurteilt. Unabhängig sind demnach nur Versicherungsberater, die gegen Honorar beraten, aber keine Versicherungen auf Provisionsbasis an Kundinnen und Kunden vermitteln beziehungsweise verkaufen.
Versicherungsmakler sind strukturell abhängig
Nach Auffassung des OLG Köln ist es unrichtig davon auszugehen, dass die beklagte Maklerfirma von der Versicherungswirtschaft finanziell unabhängig sei. Dies treffe nur auf Versicherungsberater zu, die ausschließlich beraten – und das nach § 34d, Absatz 2 der Gewerbeordnung „ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein“. Versicherungsmakler hingegen erhielten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen Provisionen von den Versicherern und seien daher von den Versicherern strukturell abhängig, argumentierte das Gericht. Auf eine entsprechende Unterlassung der Werbung mit dem Begriff „unabhängig“ hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt.
Provisionsinteresse entscheidet
Zuvor hatte bereits das OLG Dresden (Az.14 U 1740/24) entschieden, dass eine Makler-Werbung mit der Bezeichnung „unabhängige Beratung“ irreführend sei, weil sie den falschen Eindruck erwecke, die Vermittlung von Versicherungen erfolge frei von Provisionsinteressen. Die Maklerfirma hatte nach Angaben des vzbv gleich ein halbes Dutzend Mal mit seiner vermeintlichen Unabhängigkeit auf seiner Webseite geworben, mit Bezeichnungen wie „unabhängiger Versicherungsmakler“, „unabhängiger Finanzmakler“, „unabhängiger Ansprechpartner für Versicherungen“ und „unabhängige Beratung“. Tatsächlich arbeite das Unternehmen wie andere Versicherungsmakler auf der Basis von Provisionen, die es für den Abschluss der vermittelten Verträge von den Versicherern erhält, so der Dachverband der Verbraucherzentralen.
