Ihre-Vorsorge Logo

Was tun, wenn das Finanzamt mit dem Steuerbescheid trödelt?

Wer mit einer Rückzahlung vom Finanzamt rechnet, möchte nicht zu lange darauf warten. Doch wie viel Wartezeit ist zu viel?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Gelber Briefkasten mit Aufschrift Finanzamt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Obwohl die Mehrheit der Finanzämter abgegebene Steuererklärungen innerhalb weniger Wochen bearbeitet, kann es in Einzelfällen doch mal zu längeren Wartezeiten kommen. Das kann ärgerlich sein – zum Beispiel, wenn man die Rückzahlung dringend benötigt. Zwar weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) darauf hin, dass es für die Bearbeitung einer Erklärung keine feste Frist gibt. Ganz machtlos sind Betroffene aber trotzdem nicht.

Der Tipp des Lohnsteuerhilfevereins: Wer lange Zeit auf eine Rückmeldung des Finanzamts wartet, sollte zunächst mal den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin per Telefon oder Mail kontaktieren. Mit etwas Glück gehe es mit einer freundlichen Nachfrage ganz schnell.

Falls das nicht hilft, kann man im Organigramm auch weiter nach oben klettern und der Vorsteherin beziehungsweise dem Vorsteher des zuständigen Finanzamts ein freundliches Schreiben zukommen lassen, rät die VLH. Diese seien in der Regel „sehr darum bemüht“, Steuerpflichtige nicht unnötig lange auf eine Reaktion warten zu lassen. Darin könne man dem Finanzamt auch eine angemessene Frist zur Bearbeitung einräumen.

Nach sechsmonatiger Wartezeit: Untätigkeitseinspruch

Hilft all das nicht und passiert sechs Monate nach Abgabe wirklich gar nichts, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Dieser sollte laut VLH die Steuernummer sowie das Abgabedatum der Erklärung enthalten. Außerdem sollte darin stehen, dass trotz Nachfrage keine Rückmeldung zum Sachverhalt kam und daher Einspruch wegen Untätigkeit eingelegt wird. Am Ende sollte das Finanzamt zur schnellen Bearbeitung und zur Mitteilung der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer aufgefordert werden.

Bleibt auch der Untätigkeitseinspruch erfolglos und tut sich weitere sechs Monate lang nichts, können Betroffene eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Finanzgericht einreichen. „Dieses wird sich dann mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und versuchen, die Angelegenheit zu klären“, so die VLH. Das Finanzamt hat anschließend noch die Chance, dem Einspruch stattzugeben und die Erklärung zu bearbeiten. Wenn nicht, muss das Finanzgericht eine Entscheidung über den Fall treffen.

Wichtig: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann nicht den Weg des Untätigkeitseinspruchs gehen. Das geht nur bei freiwillig eingereichten Erklärungen.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Zu Beginn des Iran-Kriegs schossen die Heizölpreise in die Höhe. Im Sommer gaben sie etwas nach – und legten dann im September noch einmal kräftig zu. Was sollten Ölheizungsbesitzer jetzt tun?

Time
4 Minuten

Der Iran-Krieg hat das Leben in Deutschland so stark verteuert wie seit fast drei Jahren nicht. Der neue Tankrabatt dürfte für etwas Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig.

Time
2 Minuten

Ist es sinnvoll, sich zum Studienstart von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen? Studierende sollten vor der Entscheidung bedenken - günstige Beiträge zu Beginn sind nicht alles.

Time
2 Minuten

Haushaltshilfen, Krankheitskosten oder Spenden: Auch im Ruhestand lassen sich mit gewissen Ausgaben noch Steuern sparen. Welche Posten Rentnerinnen und Rentner in der Steuererklärung besser nicht übersehen sollten.

Time
4 Minuten

Sie können über einen kurzfristigen finanziellen Engpass hinweghelfen. 7 Punkte, die Interessierte zu Überbrückungskrediten kennen sollten.

Time
3 Minuten

Das weltweite Geldvermögen erreicht laut Allianz ein Rekordhoch. Doch der Zuwachs kommt bei Milliarden Menschen nicht an. Die Unterschiede zwischen Ländern und Bevölkerungsgruppen bleiben gewaltig.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026