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Weniger Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner

Betriebsrenten: Die Bundesregierung will diese Säule der Rentenversicherung stärken und entlastet sie beim Krankenversicherungsbeitrag.

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Zufriedene Rentnerin auf einem Sofa – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

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Meseberg (dpa). Betriebsrentner in Deutschland werden ab dem kommenden Jahr von Beiträgen für die Krankenkasse entlastet. Das Bundeskabinett beschloss am Montag im brandenburgischen Meseberg einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen sind der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.

Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Bisher müssen Betroffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der Freigrenze liegt.

Wer eine Betriebsrente von 318 Euro bezieht, was dem Doppelten des Freibetrags entspricht, muss folglich künftig den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro – sie müssen also künftig höchstens den halben Satz bezahlen.

Voller Satz für Krankenkasse, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent – und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 0,9 Prozent und die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts, hier gilt weiterhin die Freigrenze.

Kritiker wollen zum halben Beitragssatz zurückkehren

Kritiker hatten moniert, dass die Entlastung nicht weit genug gehe. Dass die Beiträge komplett zu entrichten sind, gilt seit 2004, damals sollten Finanzlöcher bei der Krankenversicherung gestopft werden. Tatsächlich hatte Spahn Anfang des Jahres bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem zum halben Beitragssatz zurückgekehrt werden sollte. Doch die Koalition stritt über die Finanzierung und scheute die Kosten von rund drei Milliarden Euro. Nun soll die Entlastung 1,2 Milliarden Euro betragen.

Entlastung vor allem für Bezieher kleiner Betriebsrenten

Entlastet werden nun vor allem Bezieher kleiner Betriebsrenten. Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169,25 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, soll nur auf 10 Euro statt auf den vollen Betrag Kassenbeiträge bezahlen. Das sind beim Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent nur 1,55 Euro – statt mit der Freigrenze 26,23 Euro. Wer 1.000 Euro erhält, muss demnach 130,32 Euro bezahlen – statt mit Freigrenze 155 Euro.

Finanzieung durch Gesundheitsfonds der GKV

Die Kosten werden 2020 vom Gesundheitsfonds, der Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenversicherung, finanziert. Es folgt eine Teilfinanzierung aus dem Fonds, ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle selbst in voller Höhe tragen. Der Sprecher des Kassen-Spitzenverbands, Florian Lanz, kritisierte es als „nicht angemessen, diese rentenpolitische Maßnahme von den Beitragszahlern der Krankenkassen bezahlen zu lassen“. Richtig wäre eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln, so Lanz.

Spahn entgegnete, es gebe einen Beschluss des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, in dem die Bundesregierung aufgefordert werde, „genau das zu tun, was wir jetzt tun“. Den eigenen Verwaltungsrat einen solchen Beschluss fassen zu lassen und das dann zu kritisieren, wenn dies umgesetzt werde, das sei „sehr wohlfeil“. Spahn wie auch Sozialminister Hubertus Heil (SPD) unterstrichen, dass die Krankenkassen mit jüngsten Gesetzesmaßnahmen der Bundesregierung wie der Grundrente auch deutlich entlastet würden.

Weitere Informationen

docs.dpaq.de
Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 (PDF)

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