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Wenn Erben bei Banken nachforschen

Wer kann dabei helfen, nach verschollenen Konten zu suchen? Worauf sollten Erben achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

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Junges Paar sichtet Unterlagen auf dem Wohnzimmerboden.

© Nicht definiert

Berlin/ Hamburg (dpa/tmn). Zwischen zwei und neun Milliarden Euro sollen in Deutschland auf sogenannten herrenlosen oder auch nachrichtenlosen Konten liegen. Geld, das irgendjemandem gehört, von dem vermutlich aber niemand etwas weiß.

Denn bei solchen Konten haben die Banken meist den Kontakt zu den Inhabern verloren. In den meisten Fällen, weil der Kunde oder die Kundin verstorben ist. Entsprechend wissen in der Regel auch die Erben nichts von dem Geld.

Wie finden Erben ein nachrichtenloses Konto?

„Manchmal gibt es einen Hinweis, dass ein weiteres Konto existiert“, sagt Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken (BdB). Das kann ein alter Kontoauszug sein oder Unterlagen, die die Erben mit einem Konto in Verbindung bringen können.

Da immer mehr Menschen Konten online führen, ist oft eine zusätzliche Recherche im Computer des Verstorbenen nötig. Hin und wieder gebe es solche Puzzlestücke, berichtet Martin Schütt, Inhaber einer Detektei.

Als Beispiele nennt er: „einen E-Mail-Verkehr, nicht zu deutende SMS von Firmen aus dem Offshore Bereich oder digitale Fundstücke im Mobiltelefon, Tablet oder PC“. Schütt sucht unter anderem nach Erbschaften. Er rät, alle Daten zusammen zu tragen und zu sichern.

An wen können Erben sich wenden?

„Wenn man einen ganz bestimmten Verdacht hat, wendet man sich am einfachsten direkt an die jeweilige Bank oder Sparkasse“, sagt Alexander Hartberg, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).

Ansonsten helfen auch die entsprechenden Dachverbände. „Nachforschungsverfahren gibt es bei den privaten Banken, den Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken“, erläutert Altmann.

Komplizierter wird es, wenn das Konto bei öffentlichen Banken geführt wird, dazu gehören die Landesbausparkassen oder die Deutsche Kreditbank. Denn der Bundesverband öffentlicher Banken bietet kein Nachforschungsverfahren an. Erben müssen in so einem Fall auf gut Glück jede Bank einzeln anschreiben.

Was gilt bei Schließfächern?

„Das Nachforschungsverfahren umfasst auch die Suche nach Schließfächern“, so Altmann. Wer also einen Schließfachschlüssel im Nachlass eines Angehörigen findet, könne über das Verfahren auch die Existenz des Schließfaches überprüfen lassen.

Auch hier gilt: Jeder Hinweis hilft. „Ohne jedweden Anhaltspunkt wird die Suche ganz, ganz schwierig“, so Alexander Hartberg.

Welche Unterlagen brauchen Angehörige für ihre Suchanfrage?

Zunächst muss eine Person nachweisen, dass sie erbberechtigt ist. „Dafür reicht eine Kopie des Erbscheins“, so Altmann. Oder jemand hat die Kopie des vom Gericht eröffneten Testaments samt der Eröffnungsniederschrift.

„Zusammen mit der letzten Anschrift des oder der Verstorbenen und mit der eigenen Adresse schickt man alle Unterlagen an den jeweiligen Verband oder das entsprechende Finanzinstitut“, erklärt Altmann.

Dann heißt es warten – meist mehrere Wochen. „Am Ende meldet sich ein Kreditinstitut, wenn es etwas gefunden hat“, sagt Hartberg. Erben sollten ausreichend Wartezeit veranschlagen, so Martin Schütt: „Mindestens ein halbes Jahr ist schon realistisch. Es dauert, bis alle Vollmachten zusammen sind und die Behörden, Banken und Versicherungen reagieren.“

Was können Erben tun, wenn die Spur ins Ausland führt?

Führt die Spur ins Ausland, müssen Angehörige meist mehr Wartezeit einrechnen. Dann könnte es laut Schütt auch mehrere Jahre dauern. Das Problem ist: In jedem Land ist das Suchverfahren anders.

In der Schweiz sucht beispielsweise eine zentrale Stelle, ob der Erblasser ein Konto im Land geführt hat. Innerhalb von drei bis vier Wochen bekommen Erben die Antwort.

Auch in Luxemburg können Erben sich an eine zentrale Stelle wenden. Die sucht zwar nicht selbst, schickt aber eine Liste der luxemburgischen Banken sowie fertig adressierte Anfragen – für rund 50 Euro Bearbeitungsgebühr plus Porto.

Deutlich schwieriger ist es in Österreich. Dort geben Banken nur Auskunft, wenn ein Gericht die Anfrage stellt. Außerhalb Europas wird es meist noch komplizierter. Generell gilt: „Je weiter sich die Spur vom Ursprungsort entfernt, desto schwieriger wird es“, so Schütt.

Und wenn niemand das Geld einfordert?

Das Wichtigste ist aber: Kontoinhaber oder seine Erben behalten immer ihren zivilrechtlichen Anspruch. Das Geld liegt solange bei der Bank, bis sich jemand meldet. „Finanzinstitute können nach 30 Jahren die Verpflichtung gegenüber dem Kunden gewinnbringend ausbuchen“, so Altmann. Aber: „Dies lässt den Anspruch des Kunden auf Auszahlung seines Guthabens unberührt.“ Das bedeutet, auch noch Jahrzehnte nach der letzten Kontobewegung müssen die Finanzinstitute das Guthaben auszahlen. Allerdings ziehen sie in dieser Zeit weiter regelmäßig die Kontoführungsgebühren ab.

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