München (tö). Banken dürfen für einen Ratenkredit nicht beliebig hohe Zinsen verlangen. Liegt der verlangte Zins um 100 Prozent über dem marktüblichen Effektivzins, ist der Vertrag als wucherähnliches Geschäft nichtig. Dies hat das Landgericht Erfurt entschieden (Urteil vom 15. Mai 2023, Aktenzeichen 9 O 101/23). Auf die Entscheidung hatte das gemeinnützige Institut für Finanzdienstleistungen (iff) aufmerksam gemacht.
Der Fall ist ein Musterbeispiel für überteuerte Konsumentenkredite, wie sie nach Angaben der Verbraucherzentralen immer wieder angeboten werden: Die Kreditsumme belief sich auf netto 10.548 Euro. Der effektive Jahreszins betrug 18,40 Prozent. Einschließlich Zinsen und Kosten summierte sich der Gesamtkredit auf rund 19.340 Euro, zurückzuzahlen waren mit 60 Monatsraten je 322 Euro. Mit dem Kredit verbunden war die Zahlung einer hohen Restschuldversicherung in Höhe von 2852 Euro. Der Kreditnehmer, ein Arbeiter, bezog jedoch nur einen Nettolohn von monatlich 2000 Euro, davon gingen allein 700 Euro im Monat für die Miete ab.
Zustande kam der Kreditvertrag online über einen Internet-Marktplatz, auf dem Kreditsuchende ihren Kreditgesuch eingeben können und Privatanleger entsprechende Kredite finanzieren können. Abgeschlossen wurde der Kreditvertrag dann aber über eine Bank. Nachdem der Kreditnehmer mit der Zahlung in Rückstand geriet, versuchte die Bank die Rückzahlung der noch offenen Kreditforderung in Höhe von 11.548 Euro per Gericht durchzusetzen. Das Landgericht wies jedoch die Klage wegen sittenwidriger Überhöhung des vereinbarten Zinses jedoch ab, der Arbeiter muss das Geld nicht zurückzahlen.
Banken müssen auch den Kunden schützen
Bei seiner Entscheidung stützten sich die Richter auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach bestand bei dem vorliegenden Kredit zwischen den Leistungen des Darlehensgebers und den festgelegten Gegenleistungen des Darlehensnehmers ein auffälliges Missverhältnis. Der Kreditgeber habe die wirtschaftlich schwächere Lage des Darlehensnehmers und dessen Unterlegenheit bei der Festlegung der Kreditbedingungen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt. Dies zeige schon ein Vergleich zwischen den zu zahlenden Zinsen und den marktüblichen Zinsen. Banken müssten bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit aber auch den Eigenschutz des Kunden beachten, um die Vergabe von Krediten an Personen mit unzureichendem finanziellem Leistungsvermögen – wie vom Gesetzgeber gewünscht – möglichst auszuschließen.
Die Zinsen für Ratenkredite sind in den vergangenen Monaten nach Angaben des Verbraucherportals biallo.de kräftig gestiegen – und so hoch wie seit 14 Jahren nicht mehr. Laut biallo.de beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz für Ratenkredite mit einer Laufzeit von drei Jahren auf 8,94 Prozent (Stand: 13.06.2023). Die Verbraucherzentralen raten, bei Ratenkrediten Angebote zu vergleichen und den Abschluss von teuren Restschuldversicherungen zu vermeiden.
