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Organspende kennt kein Alter

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit klärt zur Organspende mit neuer Broschüre und Plakat zu weit verbreiteten Irrtümern auf.

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Frau hält einen Organspendeausweis zwischen den Fingern. – Bild: BZgA

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Köln (BIÖG/as). Noch immer glauben viele Menschen, dass sie in höherem Alter oder bei Vorerkrankungen keine Organe mehr spenden können: So gehen laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rund die Hälfte der Befragten irrtümlicherweise von einer oberen Altersgrenze für eine Organspende aus. Jeder fünfte Befragte zwischen 56 und 75 Jahren gibt sogar an, aus diesem Grund bisher keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen zu haben. Das Thema Organspende wird aktuell wieder verstärkt diskutiert – es geht um die Einführung einer Widerspruchslösung.

Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zustand der Organe

Entscheidend für eine Organspende ist der Zustand der Organe einer verstorbenen Person. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter. 2025 war die älteste Person, die ein Organ gespendet hat, 91 Jahre alt. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Häufig erhalten ältere Patientinnen und Patienten auch die Organe älterer Spenderinnen und Spender. Nur bestimmte Erkrankungen, wie akute Infektionen oder aktive Krebserkrankungen, schließen eine Organspende aus.

Neue Broschüre informiert zu Organ- und Gewebespende

Mit der neuen, kostenlosen Broschüre „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“ und dem dazugehörigen Plakat bietet das Bundesinstitut speziell für Ältere einen niederschwelligen Zugang zum Thema an. Die Broschüre informiert zur Organ- und Gewebespende, greift verbreitete Irrtümer auf und zeigt, wie die persönliche Entscheidung dokumentiert werden kann. Liegt keine Entscheidung vor, müssen im Akutfall die Angehörigen entscheiden.

Wie kann man seine Entscheidung festhalten?

Die Entscheidung kann auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Die Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ bietet Textbausteine, wie die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eindeutig formuliert werden kann und worauf hierbei zu achten ist.

Eine weitere Möglichkeit ist der Eintrag im digitalen Organspende-Register (OGR). Das OGR ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert werden. Die Erklärung kann über www.organspende-register.de abgegeben werden.

Antworten auf die häufigsten Fragen sowie einen Erklärfilm zum OGR gibt es unter www.organspende-info.de.

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