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Kann ich meine Urlaubstage auf Kollegen übertragen?

Resturlaub oder Überstunden jemandem überlassen, der die freie Zeit dringender braucht – geht das? Das sagt ein Arbeitsrechtler.

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Reisen: Aufblasbarer Globus im Koffer, daneben Beine einer Frau und Wörterbuch. Bild: IMAGO / imagebroker / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Man selbst hat keine Reisepläne mehr in diesem Jahr, aber noch viele Urlaubstage übrig. Die Kollegin könnte zusätzliche freie Tage hingegen gut gebrauchen. Ihr die eigenen Urlaubstage zu überlassen, klingt nach einer netten Idee. Doch können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage überhaupt an Kollegen verschenken?

Zunächst einmal gilt: Arbeitnehmer sind laut Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen – und zwar höchstpersönlich. „Das bedeutet zum einen, dass man keine Dritten, auch keine Arbeitskollegen, mit der ersatzweisen Erbringung der Arbeitsleistung beauftragen kann“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. „Aber auch, dass weder Urlaub noch Überstunden einfach so auf Kollegen übertragen werden können.“

Ausnahmen sind möglich

Es gibt allerdings Unternehmen, die das in bestimmten Fällen gestatten. „Solche Regelungen sind zulässig, soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht betroffen ist“, sagt Bredereck. „Dieser Urlaub muss immer beim jeweiligen Arbeitnehmer verbleiben.“ Zudem müsse man sich in solchen Ausnahmefällen auch an die weiteren vom Arbeitgeber gestellten Bedingungen halten.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verweist hier auf Einzelfälle, in denen Arbeitgeber es ihren Mitarbeitern in der Vergangenheit ermöglicht haben, ihren nicht verbrauchten Urlaub an Kollegen mit kranken Kindern zu spenden. Arbeitgebern rät er bei entsprechenden Aktionen aber zur Vorsicht: „Vor dem Hintergrund der äußerst rigiden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaub dürfte sich immer die Frage stellen, inwieweit durch solche Spenden der Urlaubsanspruch des Spenders tatsächlich verbraucht wird.“

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