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189.000 Zuwanderer erhalten Grundsicherung

Bundesregierung: 17,8 Prozent der Bezieher ergänzender Hilfen vom Staat haben einen ausländischen Pass. Größte Gruppe darunter sind Türken.

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Seniorenpaar sitzt zusammen auf dem Sofa und schaut in ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin/Wiesbaden (sth). Knapp 189.000 der rund 1,06 Millionen Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung waren Ende des vergangenen Jahres Zuwanderer mit nicht-deutschem Pass. Ihr Anteil an allen Menschen in Deutschland, die wegen unzureichender Renten ergänzende Hilfe vom Staat benötigten, lag damit bei rund 17,8 Prozent. Die größten Gruppen unter ihnen bildeten knapp 40.000 Türken, etwa 21.000 Ukrainer und 17.000 Russen. Etwa 38.000 Grundsicherungsempfänger stammten aus den (noch) 27 anderen EU-Staaten. Diese Zahlen gehen aus der jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Größere Gruppen von Alters- und Erwerbsminderungsrentnern mit ergänzendem staatlichen Hilfebedarf stammen den Regierungsangaben zufolge darüber hinaus aus Italien (9.000), Serbien (7.100), Syrien (7.000), Griechenland (6.900), Afghanistan (5.800) und Polen (5.500). Weitere 4.000 hilfsbedürftige Rentnerinnen und Rentner aus Kroatien sowie 3.800 aus dem Kosovo stützen die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse einer Studie im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Danach erreichen vor allem Zuwanderer aus der Türkei und den Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien mit ihrer gesetzlichen Alters- oder Erwerbsminderungsrente oft nicht das Existenzminimum.  

Zu niedrige Renten oft Folge von kurzer Versicherungszeit

Hauptursache unzureichender Rentenzahlungen an Ausländer sind laut der Studie der Göttinger Soziologin Janina Söhn die "migrationsbedingt längeren Zeiten ohne Beitragszahlungen" an die Rentenversicherung. Zudem seien zugewanderte Rentnerinnen und Rentner während ihres Berufslebens im Teilzeitarbeitsmarkt mit niedrigen Gehältern überrepräsentiert gewesen. Darüber hinaus war das Arbeitslosigkeitsrisiko in dieser Personengruppe nach Erkenntnissen Söhns überdurchschnittlich hoch. Schließlich sei ein Teil der zugewanderten Frauen – oft aus Staaten ohne Abkommen mit Deutschland – wegen fehlender Ausbildung in der Erwerbsphase kaum auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Erscheinung getreten und bekämen deshalb im Alter höchstens eine sehr niedrige Rente.

Zuwanderer lebten mit einem "Anteil von 56 Prozent exorbitant häufig in armutsgefährdeten Haushalten", stellte die Göttinger Wissenschaftlerin fest. Zudem erhielten sie "mit einem Anteil von 42,1 Prozent auch sehr häufig bedarfsgeprüfte Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter". Zwar hätten auch von den ausländischen Rentnern etwa 84 Prozent im Alter Anspruch auf eine gesetzliche Rente, heißt es in Söhns Studie. Im Gegensatz zu deutschen Beschäftigten, die oft über weitere Alterseinkünfte verfügten, hätten Zuwanderer aber "nur sehr selten" andere Einkommensquellen.

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Grundsicherung im Alter für Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (im pdf-Format)

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