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19 Prozent der Minijobber zahlen Eigenbeiträge

Knapp ein Fünftel der 6,74 Millionen Beschäftigten in gewerblichen 450-Euro-Jobs sicherte sich im Juni das volle Renten-Leistungspaket.

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Schreiben der Minijobzentrale mit Kuli

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Essen/Bochum (sth). Knapp 1,3 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich haben sich im zweiten Quartal dieses Jahres für eine Versicherungspflicht ihrer Arbeit entschieden. Das waren 19 Prozent aller Beschäftigten mit einem 450-Euro-Job und 2,1 Prozent mehr als im Vorquartal. Das ergibt sich aus der aktuell vorliegenden Vierteljahresstatistik der Minijob-Zentrale für die Monate April bis Juni 2019. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatten sich rund 18,7 Prozent der Arbeitnehmer in Minijobs dafür entschieden, neben dem Arbeitgeber eigene Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen (siehe auch Link unten).

Auch bei den Minijobbern in Privathaushalten hat sich der Anteil der Beschäftigten mit Renten-Pflichtversicherung stabilisiert. Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig, nur auf Antrag beim Arbeitgeber kann man sich davon befreien lassen. Im Juni dieses Jahres stockten 13,3 Prozent (etwa 40.900) der rund 307.500 Haushaltshilfen den Rentenbeitrag ihres Auftraggebers auf – etwa 1,4 Prozent mehr als im Vorquartal. Dies könnte daran liegen, dass Minijobber hier einen deutlich höheren Eigenbeitrag leisten müssen. Während 450-Euro-Kräfte im gewerblichen Bereich nur 3,6 Prozent ihres Verdiensts aus eigener Tasche zahlen, sind es für Minijobber in Privathaushalten 13,6 Prozent.

Beide Gruppen profitieren durch die Versicherungspflicht von diesen Vorteilen:

  • Bei medizinisch festgestelltem Bedarf haben Pflichtversicherte Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Reha-Leistung,
  • bei einer chronischen Krankheit oder nach einem Unfall, der eine Erwerbstätigkeit unmöglich macht, hat man Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente,
  • der Anspruch auf eine Altersrente fällt etwas höher aus,
  • wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, hat Anspruch auf die staatliche Förderung;
  • "Aufstocker" haben einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, einen Teil des Verdiensts für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln, und zudem
  • Anspruch auf Übergangsgeld bei einer länger dauernden stationären Reha-Maßnahme oder nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung.

Zahl der Minijobber rückläufig

Die Zahl der Minijobber in Deutschland geht indes weiter zurück. Insgesamt registrierte die bundesweit zuständige Minijob-Zentrale in Essen zum Stichtag 30. Juni im gewerblichen Bereich noch gut 6,74 Millionen Beschäftigte mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro. Das waren fast 23.000 Personen weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Gegenüber der ersten statistischen Erhebung vor 15 Jahren ging die Zahl der Minijobber sogar um rund 98.000 zurück. Dabei stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten um mehr als 7 Millionen Menschen.

Waren Minijobs früher vor allem als eine Aushilfstätigkeit für Frauen verbreitet, so gleicht sich das Geschlechterverhältnis zunehmend an. Zur Zeit sind noch 58,7 Prozent der Minijobber Frauen. Ihre Zahl sank aber verglichen mit dem Vorjahr um 1,1 Prozent oder 44.000. Deutlich stieg die Zahl der Ausländer, die einen Minijob ausüben. Waren es Ende Juni 2018 noch rund 921.000 Personen, so wuchs die Zahl innerhalb von zwölf Monaten um mehr als 33 000 auf fast 955.000.

Mehr zum Thema:

www.minijob-zentrale.de

Statistik der Minijob-Zentrale für das zweite Quartal 2019

https://blog.minijob-zentrale.de

Weitere Informationen der Minijob-Zentrale über die Vorteile der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

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