Ihre-Vorsorge Logo

Abkommen mit Albanien in Kraft

Seit dem 1. Dezember 2017 sind die Rentenansprüche von Beschäftigten auch im jeweils anderen Land geschützt.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Deutscher Reisepass auf Weltkarte liegend. Bild: IMAGO / agefotostock / johanness86

© Nicht definiert

Berlin (sth). Mehr als zwei Jahre nach der Unterzeichnung durch Regierungsvertreter beider Länder ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien zum 1. Dezember 2017 in Kraft getreten. Im September dieses Jahres waren die entsprechenden Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden. Damit wird der soziale Schutz von Arbeitnehmern beider Länder, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, vor allem mit Blick auf die Rentenansprüche verbessert.

Das Abkommen stellt sicher, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer aus Deutschland und Albanien im sozialen Sicherungssystem ihres Heimatstaates bleiben können. Eine sogenannte Entsendung nach Deutschland bzw. Albanien kann durch das Abkommen bis zu 24 Kalendermonate dauern. Zudem werden die in beiden Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten sowohl von Albanien als auch von Deutschland für die spätere Rente anerkannt. Die Renten selbst werden in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden.

Der Abschluss des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien liegt auch deshalb im deutschen Interesse, weil es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern vertieft und damit dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu schaffen.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu weiterführenden Informationen über das deutsch-albanische Sozialversicherungsabkommen

www.bmas.de

Link zu einem Überblick des Bundessozialministeriums zu den aktuell bestehenden Sozialversicherungsabkommen (im pdf-Format)

http://dip21.bundestag.de

Link zum Beschluss des Deutschen Bundestags zum Sozialversicherungsabkommen mit Albanien vom April 2016 (im pdf-Format)

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Online-Vorträge zu verschiedensten Themen an. Eine Übersicht über das Angebot im Oktober.

Time
1 Minuten

46 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern die Bundesregierung auf, die Rentenreform nicht zu verwässern. Was empfehlen sie?

Time
1 Minuten

Um die Vorschläge der Rentenkommission gibt es eine anhaltende politische Debatte. Was davon wird umgesetzt? Der Vizekanzler setzt sich für eine Maßnahme besonders ein.

Time
2 Minuten

Die Digitale Rentenübersicht kann ein wichtiger Baustein für mehr Transparenz bei der Altersvorsorge sein. So funktioniert sie.

Time
2 Minuten

Bei der CDU findet man, dass es der Koalitionspartner beim eingeschlagenen Reformweg nicht eilig genug hat. Gerade der Rentenentwurf müsse nun schnell kommen, fordert CDU-Generalsekretärin Hoppermann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026