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Änderung des Grundrentenzuschlags führt zu neuer Rentenhöhe

Rentenversicherung: Hat sich das Einkommen langjähriger Geringverdiener im Jahr 2022 geändert, wird das neue Einkommen seit Anfang 2025 auf die Grundrente angerechnet.

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Ältere Hände zählen Geldscheine. Bild: IMAGO / Image Source / Howard Bartrop

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Zum 1. Januar wurde eigenes Einkommen überprüft. Das kann zu Änderungen beim Grundrentenzuschlag führen.

Berlin (drv). Aktuell erreichen die Deutsche Rentenversicherung viele Anfragen, warum die Rentenhöhe ab Januar gestiegen bzw. gesunken ist. Der Hintergrund ist meist, dass die Höhe des Grundrentenzuschlags (Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung) neu festgesetzt wurde. Betroffene haben hierüber einen Bescheid erhalten.

Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet, wenn es gewisse Freibeträge überschreitet. Zum 1. Januar wurde das Einkommen überprüft. Hierfür meldet das Finanzamt der Rentenversicherung jeweils im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Sollte dieses noch nicht bekannt sein, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres gemeldet. Bei der letzten Abfrage im Herbst 2024 hat das Finanzamt regelmäßig die Einkommensdaten für das Jahr 2022, hilfsweise für das Jahr 2021, gemeldet. Das entsprechende Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag ab 01.01.2025 angerechnet.

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