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Alter bei Rentenbeginn um zwei Jahre gestiegen

Neurentnerinnen und -rentner des Geburtsjahrgangs 1941 gingen im Schnitt mit 62,5 Jahren in Rente, Renten-Neulinge des Jahrgangs 1955 erst mit 64,5 Jahren. Das hat Gründe.

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Rentnerpaar schaut ernst auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Berlin/Frankfurt am Main (sth). Neurentnerinnen und -rentner der vergangenen beiden Jahrzehnte sind im Schnitt immer später in Rente gegangen. Wie aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, traten rentenversicherte Frauen und Männer des Geburtsjahrgangs 1941 im Schnitt mit 62,5 Jahren in den Ruhestand, Beschäftigte des Jahrgangs 1955 erst mit 64,5 Jahren. Damit kletterte das durchschnittliche Renteneintrittsalter von neuen Rentenbeziehenden innerhalb von 15 Geburtsjahrgängen um volle zwei Jahre. Die neuen DRV-Daten teilte die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy mit und liegen ihre-vorsorge.de vor.

Hauptgrund für den starken Anstieg des durchschnittlichen Rentenalters dürfte die mehrfache Anhebung der Altersgrenzen in den vergangenen drei Jahrzehnten sein. So kletterte etwa die Altersgrenze für eine abschlagsfreie “Altersrente für Frauen” (für Geburtsjahrgänge ab 1952 nicht mehr zugänglich, d. Red.) für die Jahrgänge Januar 1940 bis Dezember 1944 - also innerhalb von nur fünf Jahren - um je einen Monat, insgesamt also um 60 Monate (von 60 auf 65 Jahre). Mit hohen Abschlägen stand diese Altersrente den betroffenen Frauen aber weiterhin ab Alter 60 offen.

Steiler Anstieg des Rentenalters Anfang der 2000er-Jahre

Ähnlich entwickelte sich das Rentenalter für Beschäftigte der Jahrgänge 1937 bis 1941, die “wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit” vorzeitig in Rente gingen: Auch hier stieg die Altersgrenze innerhalb von nur fünf Jahren um 60 Monate (ebenfalls von 60 auf 65 Jahre). Für die Jahrgänge 1946 bis 1948 wuchs bei dieser Altersrente zudem die Mindestaltersgrenze von ursprünglich 60 auf 63 Jahre. Und: Auch diese Rentenart ist für Beschäftigte, die nach 1951 geboren wurden, nicht mehr zugänglich.  

Ab 2012 zeigte schließlich die schrittweise weitere Anhebung der Altersgrenzen auf 67 Jahre Wirkung. Seither ist ein abschlagsfreier Renteneintritt erst ab der - je nach Geburtsjahrgang unterschiedlichen - Regelaltersgrenze möglich. Oder man hat mindestens 45 Versicherungsjahre (ohne Zeiten schulischer Ausbildung) auf dem Rentenkonto und das eigene Alter liegt höchstens zwei Jahre unter der Regelaltersgrenze.  

Weitere Entwicklung noch unklar

Für die weitere Entwicklung der Altersgrenzen - und der Rentenpolitik insgesamt - hat die Bundesregierung erneut eine Rentenkommission angekündigt, wie es sie ähnlich bereits in den Jahren 2018 bis 2020 gab. Die Mitglieder der damaligen Expertenkommission hatten unter anderem vorgeschlagen, dass an die Stelle des derzeitigen, vor allem für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen, Sozialbeirats ein “Alterssicherungsbeirat” treten solle, der neben der gesetzlichen Rente auch die betriebliche und private Altersvorsorge in den Blick nehmen sollte. Eine Forderung, die nach dem Ende der Kommissionsarbeit aber schnell verpuffte.

Dabei sollte das neue Gremium nach den Vorstellungen der damaligen - ebenfalls schwarz-roten - Regierungskoalition “Anfang des Jahres 2026 erstmals eine Empfehlung darüber abgeben, ob und in welcher Weise eine weitere Anhebung der Altersgrenze erfolgen sollte”. Die Rentenkommission stellte aber schon im Frühjahr 2020 klar, dass vor einem weiteren Aufwärtsschritt auf der Altersgrenzen-Treppe “auch sozial-differenzielle Auswirkungen berücksichtigt werden” sollten. Im zurückliegenden Bundestagswahlkampf machten Union und SPD zudem einmütig deutlich: Auch in den kommenden Jahren soll die Altersgrenze bei 67 Jahren stabil bleiben. Ob und wie es im nächsten Jahrzehnt mit dem Rentenalter weiter geht, bleibt also vorerst offen.   

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