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Arbeitgeber-Initiative: Freibetrag statt Grundrente

Wer mit Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesorgt hat, soll bis zu 200 Euro zusätzlich zur Grundsicherung im Alter bekommen.

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Formelles Geschäftsessen mit zwei Business-Frauen. – Bild: IMAGO / YAY Images / moodboard

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Berlin (ots/sth). Für eine Ausweitung des Freibetrags für Altersvorsorge auf gesetzliche Renteneinkünfte macht sich die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) stark. Wer mit Beiträgen zur Rentenversicherung vorgesorgt habe, solle bis zu 200 Euro zusätzlich zur Grundsicherung im Alter bekommen, heißt es in einem am Dienstag vorgestellten Positionspapier.

Bereits seit 2018 gibt es für Empfänger der Grundsicherung im Alter einen Freibetrag für Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge: die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei, darüber hinausgehende Einkünfte sind bis zu einem Betrag von 212 Euro zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag solle künftig auch für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gelten, heißt es in einer Mitteilung der INSM. Von ihrem Konzept würden demnach auch Grundsicherungsempfänger profitieren, die weniger als 35 Beitragsjahre vorweisen können.

"Mit unserem Vorschlag wollen wir gezielt all jenen helfen, die trotz eigener Vorsorgeanstrengungen im Alter bedürftig sind. Wer einen Beitrag zur Finanzierung unseres Rentensystems geleistet hat, für den muss sich diese Leistung auch lohnen", erklärte Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. "Egal ob privat, betrieblich oder gesetzlich: Wer vorsorgt, soll mehr bekommen." Die Gesamtkosten betragen nach einer Schätzung des INSM bis zu eine Milliarde Euro im Jahr. Sie belasteten aber "weder die Rentenkassen noch Arbeitslosen- oder Krankenversicherung", so Pellengahr.

Mehr zum Thema:

www.insm.de

Weitere Informationen zum Vorschlag der Arbeitgeber-Initiative für einen Freibetrag in der gesetzlichen Rente

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