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Arbeitgeber-Initiative kritisiert Grundrente

Studie für das INSM: Unzureichende Prüfung des Haushaltseinkommens führt dazu, dass Personen Grundrente erhalten, die nicht von Altersarmut betroffen sind.

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Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

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Berlin (ots/sth). "Die Einführung der Grundrente löst nicht das Problem der Altersarmut". Das ist das Fazit des Direktors des Walter Eucken Instituts, Prof. Lars P. Feld, in einem Gutachten zum Reformbedarf im System der Alterssicherung für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Außerdem führe die unzureichende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation eines Haushalts dazu, dass Personen Grundrente erhalten, die nicht von Altersarmut betroffen sind. Die Aufstockung einer somit höheren Anzahl an Renten stelle einen klaren Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip dar. Ein prozentualer Freibetrag auf die Grundsicherung im Alter wäre seiner Meinung nach das geeignetere Mittel gegen bestehende Altersarmut.

Präventiv sollte Altersarmut vor allem durch eine bessere Arbeitsmarktintegration bekämpft werden, so Feld. Grundsätzlich werde die gestiegene Lebenserwartung und die damit verbundene Verlängerung der Rentenphase zu einem drastischen und spürbaren Problem des deutschen Alterssicherungssystems. Der Ökonom folgert daraus, dass alle drei Säulen - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - grundlegend reformiert werden müssten. Ansatzpunkt einer nachhaltigen Reform sollte die Anhebung der Regelaltersgrenze sein. Wenn sich diese an der zusätzlichen Lebenserwartung orientiere, stiege das gesetzliche Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2061 auf 69 Jahre.

Um die betriebliche und private Säule der Altersvorsorge zu stärken, schlägt Feld Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme und der Renditen vor. Dazu solle der Staat Vorgaben für leicht verständliche Standardprodukte machen, die von privaten Unternehmen angeboten werden und in Konkurrenz zu bestehenden Produkten treten. Statt wie bisher bei der Riester-Rente den Kreis der Förderberechtigten auf Pflichtversicherte und Beamte einzuschränken, schlägt Feld eine allgemeine Förderberechtigung vor. Mit nur geringen Mehrkosten würden bürokratische Probleme beseitigt und Riester-Rentenprodukte wären auch für Selbstständige und Freiberufler zugänglich.

Mehr zum Thema:

www.insm.de

Studie des Eucken Instituts im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zum Reformbedarf in der Alterssicherung (pdf)

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