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Arbeitnehmer sollten Daten checken

Wer angestellt ist, bekommt vom Arbeitgeber eine Meldebescheinigung. Die Angaben darauf sollten auf Richtigkeit geprüft werden.

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Mann liest Brief im Stehen. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Augsburg (drv). Bis zum 17. Februar 2020 mussten die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer die Jahresmeldung zur Sozialversicherung mit den Angaben über den Beschäftigungszeitraum und das rentenversicherungspflichtige Entgelt des vergangenen Jahres an die zuständige Krankenkasse weiterleiten. Der Arbeitnehmer erhält darüber vom Arbeitgeber eine Meldebescheinigung.

Die enthaltenen Zahlen und Daten sind für die spätere Rente wichtig. Diese wird auf der Basis der gemeldeten Entgelte berechnet und die Beschäftigungsdauer zählt für die Wartezeit. Deshalb empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung jedem Empfänger, die Angaben auf der Meldebescheinigung genau zu prüfen.

Fehler beim Arbeitgeber melden

Besonders auf Versicherungsnummer, Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Beschäftigungszeit sollten die Arbeitnehmer ihr Augenmerk richten. Wichtig ist auch: Stimmt die Höhe des Verdienstes? Wer Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber wenden und die Angaben korrigieren lassen. Außerdem ist es sinnvoll, alle Meldebescheinigungen aufzubewahren. Damit können die Arbeitszeiten im Zweifelsfall nachgewiesen werden.


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