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Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Wer nach dem Ende der Schulausbildung noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte dies bei der Agentur für Arbeit melden.

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Logo der Arbeitsagentur vor einem Gebäude

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Berlin (dpa/tmn). Schon bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz können junge Menschen für den späteren Ruhestand finanzielle Vorteile herausholen. Denn wer die Zeit der Suche bei der Agentur für Arbeit meldet, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, ist dies für junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren möglich. Voraussetzung ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauert.

Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden. Auch wer älter als 25 ist, kann noch Anrechnungszeiten bekommen. Dazu muss man vor der Suche jedoch sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig gewesen sein - also bereits Beiträge eingezahlt haben. Anrechnungszeiten zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl dann keine Beiträge gezahlt werden, können sie für die spätere Rente zählen.

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