Stuttgart (sth). Die Chefin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, bremst Forderungen aus der Wirtschaft, das Renteneintrittsalter in absehbarer Zeit über das 67. Lebensjahr hinaus anzuheben. Vor 16 Jahren sei die Rente mit 67 vom Bundestag beschlossen worden, seit 2012 sei die sogenannte Regelaltersgrenze dann schrittweise über das 65. Lebensjahr hinaus gestiegen, sagte Roßbach in einem Interview mit „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“. „Aus meiner Sicht hat man gegenwärtig noch genügend Zeitpuffer, um sich die Auswirkungen genau anzusehen und dann zu überlegen, wie es nach 2031 weitergehen soll“.
Roßbach räumte ein, „dass die besonders langjährig Versicherten privilegiert werden“. Zudem gebe es „eine große Gruppe von Menschen, die auf 45 Beitragsjahre kommen“. Darunter seien vor allem Beschäftigte mit dualer Ausbildung. Zudem sei insbesondere bei Frauen die Zahl der Versicherungsjahre in den vergangenen 20 Jahren erheblich gestiegen – von durchschnittlich 27 auf jetzt 37 Jahre. Im vergangenen Jahr haben nach Angaben Roßbachs 255.000 Beitragszahler die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ beantragt. Dies bedeute gegenüber 2021 mit 257.000 Anträgen nur einen leichten Rückgang.
Keine Angst vor Auswirkung auf die Altersvorsorgedebatte in Deutschland
Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund wies Befürchtungen zurück, die Unruhen um die Rentenreform in Frankreich könnten sich negativ auf die Diskussion über die Altersvorsorge in Deutschland auswirken. „Das Rentensystem hier ist sehr konsensorientiert“, sagte sie. „Die Regierungen haben es bei uns in der Regel gut geschafft, große Rentenreformen mit einer breiten politischen Mehrheit zu verabschieden.“ Insofern „erlebe ich bei uns eine andere Debattenkultur, als wir sie im Moment auf den Straßen in Frankreich sehen“.
Im Nachbarland gab es bisher elf Protesttage gegen die von Präsident Emmanuel Macron gewünschte Rentenreform. Am Gründonnerstag beteiligten sich etwa 570.000 Menschen daran. Macrons Vorhaben ist zwar bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Derzeit wird das Vorhaben vom Verfassungsrat geprüft — dieser kann die Reform noch in Teilen oder vollständig kippen oder für verfassungskonform erklären. An diesem Freitag will der Rat den Stuttgarter Tageszeitungen zufolge seine Entscheidung bekannt geben.
