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Berufstätige Eltern: Wer hat den Rentenanspruch?

Wenn Vater und Mutter arbeiten, sollten sie bewusst entscheiden, wer die Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt.

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Mutter und Kind spielen auf dem Boden mit Bauklötzen. Bild: IMAGO / YAY Images / alenkasm

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Laatzen (drv). Homeoffice oder Arbeitsalltag im Betrieb – wer Kinder hat, meistert die Erziehung zusätzlich. Dafür gibt es einen Bonus zur Rente: bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit. Gerade wenn beide Eltern arbeiten, sollten sie aber bewusst entscheiden, wer diese Gutschrift erhalten soll. Entscheidend ist der Jahresverdienst. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.

Die Erziehungszeiten werden entweder der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. Für ein Jahr Kindererziehung wird so getan, als hätte der Elternteil 41.541 Euro verdient. Höchstens 85.200 Euro können für die spätere Rente angerechnet werden. Wer mehr als 43.659 Euro verdient – das ist der Differenzbetrag –, muss auf einen Teil der Rentengutschrift verzichten.

Der Griff zur Gehaltsabrechnung kann also auch der Griff zum Bonus sein: Bei wem kann der Bonus voll oder zum größten Teil angerechnet werden? Bis zu zwei Monate rückwirkend kann die Aufteilung beantragt werden. Drei Kindererziehungsjahre pro Kind bringen derzeit eine Rentenerhöhung von 102,57 Euro.

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