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Bundestag debattiert über Rentenberichte 2020

Am 14. Januar streiten die Rentenexperten der Fraktionen über die Ergebnisse des Rentenversicherungs- und des Alterssicherungsberichts.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (hib/sth). Über den jüngsten Rentenversicherungsbericht und den neuen, alle vier Jahre einmal erscheinenden, Alterssicherungsbericht diskutieren am Donnerstag kommender Woche ab 9 Uhr die Rentenexperten der Parteien. Beide Berichte wurden im November 2020 von der Bundesregierung vorgelegt. Im Anschluss sollen die Berichte zur weiteren Beratung an die zuständigen Bundestags-Ausschüsse überwiesen werden.

Laut dem aktuellen Rentenversicherungsbericht bekamen zum 1. Juli 2019 Männer eine durchschnittliche monatliche Altersrente von 1.187 Euro Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung überwiesen. Bei den Frauen lag der durchschnittliche Zahlbetrag für Altersrenten bei 764 Euro. Aus der Unterrichtung geht auch hervor, dass im Jahr 2020 die gesamten Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung – trotz der Corona-Pandemie – bis September gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 1,9 Prozent gestiegen sind. Für das Jahresende 2020 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 36,3 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht 1,5 Monatsausgaben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Renten bis zum Jahr 2034 um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr steigen werden.

66 Prozent der Beschäftigten erhalten Zusatzrente

Im aktuellen Alterssicherungsbericht 2020 heißt es, rund 66 Prozent der Arbeitnehmer hätten einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Weiter wird darauf verwiesen, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. "Während über alle Einkommensklassen hinweg rund 35 Prozent der Befragten angaben, über keine zusätzliche Altersvorsorge zu verfügen, sind es bei den Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 54 Prozent, beziehungsweise etwa 2,2 Millionen der knapp 4,2 Millionen erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe", schreibt die Regierung. Rund 71 Prozent davon sind demnach Frauen (rund 1,6 Millionen).

Insgesamt steige die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an. Dies könne auf die betriebliche Altersversorgung zurückgeführt werden. Betrachte man nur die private staatlich geförderte Altersvorsorge, zeige sich, dass sich der Anteil der Beschäftigten mit einem Riester-Vertrag über die Einkommensgruppen hinweg kaum verändere, betont die Bundesregierung.

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