Ihre-Vorsorge Logo

CSU will Mütterrente ausweiten

CSU will weiteren halben Entgeltpunkt für Mütter von vor 1992 geborenen Kindern durchsetzen – Drei Erziehungsjahre für alle Mütter anerkennen

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Mädchen sitzt mit Mutter und Großmutter auf einem Sofa auf der Terrasse. Bild: IMAGO / Westend61 / Martina Ferrari

© Nicht definiert

Bad Homburg (kma). Nicht ganz eine Woche, nachdem das Bundeskabinett das Rentenpaket auf den Weg gebracht hat, will die CSU die Mütterrente erneut ausweiten. Wie die Leipziger Volkszeitung berichtet, sollen nach dem Willen der CSU Mütter von vor 1992 geborenen Kindern einen weiteren halben Entgeltpunkt pro Kind erhalten. Damit bekämen sie dann drei Entgeltpunkte und somit drei Erziehungsjahre bei der Rente anerkannt – ebenso viele wie Mütter von ab 1991 geborenen Kindern.

Die große Koalition hatte sich gerade erst darauf geeinigt, dass diesen Müttern ein halber Entgeltpunkt mehr für die Kindererziehung anerkannt wird. Die CSU wolle einen „klaren Fahrplan für die Mütterrente III“, zitiert die Leipziger Volkszeitung aus einem Papier der CSU-Landesgruppe im Bundestag.


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026