Ihre-Vorsorge Logo

Deutsche Rentenversicherung Bund zum Rentenpaket II

Die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht im Rentenpaket II der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur gesetzlichen Rente. Allerdings gibt es auch Kritikpunkte.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerpaar als Spielfiguren sitzen auf einem Stapel Geldmünzen.

© Nicht definiert

Berlin (drv). Die Deutsche Rentenversicherung Bund begrüßt das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur ersten Säule der Alterssicherung. Sie weist aber auch darauf hin, dass zum Beispiel eine verlässliche obere Belastungsgrenze für die Beitragszahlenden zukünftig fehlen wird.

Der Referentenentwurf zum Rentenpaket II enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Verlängerung der Haltelinie Rentenniveau über 2025 hinaus bis 2039; dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus
  • Errichtung der Stiftung „Generationenkapital“, die aus den Erträgen des Stiftungsvermögens einen Finanzierungsbeitrag an die Deutsche Rentenversicherung leisten soll (geplant sind ab 2036 10 Mrd. Euro jährlich)
  • Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben zur Stärkung der unterjährigen Liquidität

Erklärung der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • Die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis 2039 kann dazu beitragen, das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, indem ein verlässliches Sicherungsziel definiert wird. Mit dem Entwurf werden die bisherige obere Haltelinie und der obere Korridor für den Beitragssatz nicht verlängert. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass eine verlässliche obere Belastungsgrenze für die Beitragszahlenden daher zukünftig fehlen wird.
  • Ob mit dem Generationenkapital der Beitragssatz wie geplant stabilisiert werden kann, hängt davon ab, ob die Erwartungen im Hinblick auf die Kapitalerträge erfüllt werden. Denn die tatsächliche Höhe des Finanzierungsbeitrages wird u.a. vom Anlagevolumen, der zukünftigen Entwicklung des Finanzmarktes und den Refinanzierungskosten der Bundesanleihen abhängen. Der Zeithorizont für Kapitalmarktgeschäfte ist zudem im Verhältnis zum Aufbau einer Altersvorsorge relativ kurz. Ein nennenswerter Kapitalaufbau und damit auch eine spürbare Entlastung ist bei diesem Zeitraum kaum zu erwarten. Selbst dann nicht, wenn die mit Börsengeschäften üblicherweise verbundenen Risiken ausgeblendet werden. Aus unserer Sicht dürfen diese Risiken nicht von den Beitragszahlenden im Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung getragen werden.

    Sollten die nach dem Entwurf geplanten Zahlungen an die Rentenversicherung aus den Kapitalerträgen ab 2036 nicht geleistet werden können, müssen die Beitragszahlenden dies zusätzlich ausgleichen. Die Rentenversicherung fordert, dass für das Generationenkapital keine Beitragsmittel verwendet werden – weder direkt noch indirekt.
  • Die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben entspricht einer langjährigen Forderung der Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist als entscheidender Baustein zur Absicherung von Liquiditätsrisiken zu begrüßen.

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Grundrentenzuschlag bietet Unterstützung für Menschen mit langer Versichertenzeit und niedrigem Einkommen. Die Höhe des Zuschlags wird jedes Jahr überprüft.

Time
1 Minuten

Wer einen Angehörigen pflegt bekommt dafür unter Umständen einen Zuschlag zur Rente. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Time
4 Minuten

Die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente wird derzeit heiß diskutiert – nicht aber die Höhe der in Zukunft zu zahlenden Abschläge. Die Bundesbank sieht Handlungsbedarf.

Time
2 Minuten

Eltern können für die Kinderbetreuung Rentenpunkte bekommen, wenn sie im Job kürzergetreten sind. Doch die Rentenversicherung schreibt die Zeiten nicht automatisch gut.

Time
2 Minuten

Witwen, Witwer sowie eingetragene Lebenspartner können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Time
3 Minuten

Der dritte Teil der Mütterrente gilt mit Beginn des neuen Jahres. Doch zusätzliche Rente gibt es erst 2028. Worauf Versicherte mit Kindererziehungszeiten jetzt achten müssen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026