Bad Driburg (drv/sth). Künftige Gesetze für die Rentenversicherung müssen praxis- und digitaltauglich sein. Diese Forderung richtete der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Westfalen, Prof. Dr. Volker Verch, am Mittwoch vor der Vertreterversammlung des Regional-Rentenversicherers in Bad Driburg an die neue Bundesregierung. Angesichts der steigenden Zahl von Renten- und Rehabilitationsanträgen lasse sich der gesetzliche Auftrag nur noch dann kundenorientiert erfüllen, “wenn Neuregelungen digital und praktikabel umsetzbar ausgestaltet werden”, sagte Verch.
Der Koalitionsvertrag der aus Union und SPD bestehenden neuen Regierung listet einige Vorhaben im Bereich der Rentenversicherung auf, “die allesamt realisierbar ausgestaltet" werden müssten, verlangte der ehrenamtliche Spitzenvertreter der Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung des Rentenversicherers. Von der geplanten Mütterrente III über die verpflichtende Absicherung Selbstständiger bis zur Rehabilitation aus einer Hand stünden nach dem Willen der Bundesregierung kurz- und mittelfristig zahlreiche Neuregelungen an, so Verch.
“Mütterrente aus Steuermitteln finanzieren”
Für die geplante erneute Ausweitung der Mütterrente - auf bis zu drei Entgeltpunkte für jedes vor 1992 geborene Kind - forderte Verch, die angekündigte “Finanzierung aus Steuermitteln” auch tatsächlich umzusetzen, da die Rentenversicherung hier eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehme. Die Ausweitung würde nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund pro Jahr knapp fünf Milliarden Euro zusätzlich kosten. Zuletzt mussten die Rentenversicherungsträger die Mütterrente wesentlich aus den Rentenbeiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern zahlen.
Ein Punkt des Koalitionsvertrags lag Verch am Ende seiner Rede noch besonders am Herzen - die geplante Stärkung der sozialen Selbstverwaltung. Das unterstreiche die große Bedeutung einer funktionstüchtigen gesetzlichen Sozialversicherung für die Stabilität in diesem Land, erklärte Verch. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Selbstverwaltung und damit sozusagen das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Ihr gehören je 15 gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Alle Mitglieder der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.
