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Erwerbsminderungsrenten 2023 erneut spürbar gestiegen

Innerhalb des vergangenen Jahrzehnts kletterten die Nettorenten von rentenversicherten Beschäftigten, die gesundheitsbedingt vorzeitig den Beruf aufgeben mussten, im Schnitt um 63 Prozent.

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Frau blättert Geldscheine auf den Tisch. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

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Berlin/Frankfurt am Main (sth). Erstmals an chronisch kranke Beschäftigte gezahlte Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) sind im vergangenen Jahr gegenüber den entsprechenden Neurenten des Jahres 2022 spürbar gestiegen. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach erreichten neue EM-Renten im Jahr 2023 eine durchschnittliche Höhe von 1001 Euro - 51 Euro oder knapp 5,4 Prozent mehr, als neu Erwerbsgeminderte des Vorjahres im Schnitt überwiesen bekommen hatten. Auch in den Jahren zuvor, vor allem ab 2019, waren neue EM-Renten deutlich geklettert. Gegenüber den Rentenzugängen des Jahres 2013 wuchsen die durchschnittlich gezahlten EM-Renten den neuen DRV-Daten zufolge sogar um fast 390 Euro oder rund 63 Prozent. 

Die im Einzelfall gezahlte Rentenhöhe richtet sich den Analysen zufolge neben dem vorherigen Verdienst der Beschäftigten auch nach der Art der Erkrankung. So bekamen an Krebs oder Bluterkrankungen leidende Neurentnerinnen und -rentner im Schnitt etwa 1092 Euro von ihrem Rentenversicherer überwiesen, Frauen und Männer mit Suchterkrankungen 817 Euro. Die größte Gruppe unter den rund 164.000 neuen EM-Rentenbeziehern bildeten laut den neuen DRV-Daten etwa 65.000 psychisch erkrankte Menschen. Weitere Hauptursachen von Erwerbsminderung waren im Vorjahr demnach Krebserkrankungen (rund 23.000 Neurenten), neurologische Erkrankungen (21.000) und orthopädische Leiden (17.400).     

Grund für die positive Entwicklung bei der Rentenhöhe ist neben den jährlichen Rentenanpassungen vor allem die deutliche Ausweitung der sogenannten Zurechnungszeit für EM-Renten seit Mitte 2014. Mithilfe der Zurechnungszeit wird die Versicherungszeit von chronisch kranken Menschen und von Unfallopfern deutlich verlängert - vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze des jeweiligen Jahres. Diese reicht derzeit bis zum 66. Lebensjahr. Außerdem wirken sich gesundheitsbedingte Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Rente aus.

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