Berlin (hiib/sth). Der Bundestags-Finanzausschuss befasst sich am kommenden Montag mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Die öffentliche Anhörung beginnt um 10.30 Uhr und dauert rund zwei Stunden. Zu den geplanten Änderungen gehören unter anderem ein vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, die Steuerfreistellung des 2021 eingeführten Grundrentenzuschlags und Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung.
Die Bundesregierung begründet ihre Vorlage vor allem „mit Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP“. Notwendig seien zudem „Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs“. Zu den zur Anhörung eingeladenen acht Institutionen und Einzelsachverständigen gehört auch die Deutsche Rentenversicherung.
