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Ferienjobs 2020: Länger Brutto für netto

Wegen der Corona-Pandemie dürfen Schüler*innen in diesem Jahr bis zu fünf Monate arbeiten, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen.

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Junge Kellnerin in einem Straßencafe kassiert Geld von weiblichem Gast. Bild: IMAGO / Westend61 / Oriol Castelló Arroyo

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Bayreuth (drv/sth). Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die derzeitige oder bald beginnende schulfreie Zeit, um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern. Zugleich erhalten sie dabei erste Einblicke in die Berufswelt. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu kassieren. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Nordbayern mit.

Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei.

Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle. Alle Fragen rund um das Thema Minijob beantwortet die Minijob-Zentrale der DRV Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 und im Internet unter www.minijob-zentrale.de

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu den Ferienjob-Regelungen für Schüler und Studierende

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