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Freiwillige Beiträge: Stichtag 1. April

Wer noch Rentenbeiträge für 2018 nachzahlen will, um Ansprüche zu sichern, sollte jetzt aktiv werden.

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Zwei Frauen halten Einmachgläser mit Geld vor sich. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Bad Homburg (drv). Wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann damit nicht nur seine Rente erhöhen. Sie können dadurch auch einen eigenen Rentenanspruch erwerben. Das lohnt sich beispielsweise dann, wenn Sie bereits Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes bekommen haben, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren allein damit aber nicht erfüllen.

Freiwillige Beiträge können daneben auch den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten. Dazu müssen Sie bis Dezember 1983 die allgemeine Wartezeit erfüllt und seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben. Laufende Lücken im Versicherungskonto können dann mit freiwilligen Beiträgen geschlossen werden.

Wenn Sie für das Jahr 2018 noch freiwillige Beiträge zahlen möchten, sollten Sie sich beeilen. Denn die Frist endet am 1. April 2019. Bis dahin müssen die Beiträge beim Rentenversicherungsträger eingehen. Der Mindestbeitrag liegt bei rund 84 Euro für jeden Monat, für den Sie freiwillige Beiträge zahlen möchten.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zur Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über freiwillige Rentenbeiträge 




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