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Freiwillige Rentenbeiträge für Schulzeit

Wer nach dem 17. Lebensjahr länger als acht Jahre zur Schule oder Hochschule ging, kann bis zum 45. Lebensjahr nachzahlen.

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Studenten in einem Seminar. Bild: IMAGO / Westend61 / Zeljko Dangubic

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Bad Homburg (drv). Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres von der wenig bekannten Möglichkeit Gebrauch machen, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzuzahlen. Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern.

Eine Nachzahlung für noch nicht mit Beiträgen belegte Schulzeiten ist nur möglich, soweit diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht.

Vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.209,00 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden. Ob sich eine Einzahlung jedoch lohnt, sollte vorher in einem persönlichen Beratungsgespräch beim Rentenversicherungsträger abgeklärt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder unter der Service-Nr. 0800 1000 4800.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über die Bedeutung von Versicherungszeiten

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